Wer eine BU-Police mit Infektionsklausel abschließen möchte, zahlt eine höhere Prämie. Eine Möglichkeit, dies zu kompensieren, ist die Vereinbarung einer Karenzzeit (Selbstbeteiligung) – der Zeitraum, in dem keine BU-Rente gezahlt wird. Der Vergleich zeigt, ob und wann diese Kombination für Allgemeinmediziner Sinn ergibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Karenzzeit von 3–6 Monaten kann die BU-Prämie um 15–25% senken und so den Mehrpreis der Infektionsklausel ausgleichen.
- Wer ausreichend Rücklagen für 3–6 Monate hat, kann eine Karenzzeit problemlos tragen.
- Die Infektionsklausel lohnt sich besonders bei langer Vertragslaufzeit und hohem Tätigkeitsverbots-Risiko.
- Beide Optionen beeinflussen das Preis-Leistungs-Verhältnis der BU-Police erheblich.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Infektionsklausel (kein SB) | Mit Karenzzeit (3 Monate) |
|---|---|---|
| Prämienaufschlag Infektionsklausel | ~10–20 % | ~10–20 % |
| Prämienersparnis Karenzzeit | 0 % | ~15–25 % |
| Netto-Prämieneffekt | +10–20 % | ≈ neutral oder günstiger |
| Risiko bei kurzem BU-Fall | Voll abgesichert | 3 Monate Eigenrisiko |
| Rücklagenbedarf | Gering | 3 Monatsnettoeinkommen |
| Empfehlung | Bei knappem Budget | Bei vorhandenen Rücklagen |
Detailvergleich
Karenzzeit als Prämien-Hebel
Eine Karenzzeit (auch: Wartezeit bis zur Leistung) bedeutet: Die BU-Rente wird erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ausgezahlt. Für die ersten 3 oder 6 Monate der Berufsunfähigkeit muss der Arzt selbst überbrücken. Der Vorteil: Die Prämie sinkt signifikant. Ärzte mit 3–6 Monatsgehältern als Rücklage können dieses Modell gut tragen.
Infektionsklausel als Mehrwert bei höherer Prämie
Die Infektionsklausel erhöht die Prämie; ohne Gegenmaßnahme steigt die Gesamtbelastung. Wird sie mit einer Karenzzeit kombiniert, kann die Mehrkosten der Infektionsklausel ausgeglichen oder überkompensiert werden. Das Ergebnis: Breiterer Schutz zu gleichem oder sogar niedrigerem Preis.
Für wen ist das Modell geeignet?
Allgemeinmediziner mit gesichertem Notfallpuffer (Tagesgeldkonto, Praxisrücklage) können die Kombination problemlos umsetzen. Ärzte in der Weiterbildungsphase mit wenig Ersparnissen sollten lieber ohne Karenzzeit planen.
Wann ist welche Option besser?
Infektionsklausel ohne Karenzzeit empfiehlt sich für Ärzte mit wenig finanziellen Rücklagen, die einen Sofortschutz ab dem ersten Monat benötigen.
Infektionsklausel + Karenzzeit ist die kosteneffizientere Lösung für finanzstabilere Allgemeinmediziner; optimiert das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Fazit
Die Kombination aus Infektionsklausel und Karenzzeit ist eine clevere Optimierung für finanziell gut aufgestellte Allgemeinmediziner. Ärzteversichert empfiehlt, die Karenzzeit am eigenen Notfallpuffer auszurichten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – BU-Versicherung: Karenzzeiten und Konditionen
- BaFin – Versicherungsvertrag: Wartezeiten und Selbstbeteiligung
- Bundesärztekammer – Absicherungsberatung für Ärzte
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