Eine BU-Versicherung wird über Jahrzehnte gezahlt; Prämienerhöhungen während der Laufzeit können erhebliche Kostenbelastungen bedeuten. Wer eine Police mit Infektionsklausel wählt, sollte auch die Tarifstabilität des Anbieters prüfen. Ein Vergleich zeigt, was bei der Anbieterauswahl zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- BU-Tarife sind nach VVG nicht automatisch unveränderlich; Versicherer können bei schlechter Schadensquote Beiträge erhöhen.
- Finanzstarke Versicherer mit guter Schadensquoten-Historie haben seltener Beitragserhöhungen.
- Die Infektionsklausel betrifft ein bislang seltenes Schadenbild; das Tariferhöhungsrisiko für diesen Baustein ist schwer einzuschätzen.
- Qualitätsbewertungen (Morgen & Morgen, Franke & Bornberg) berücksichtigen auch die Anbieter-Stabilität.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Stabiler Anbieter | Weniger stabiler Anbieter |
|---|---|---|
| Beitragserhöhungen (Vergangenheit) | Selten oder keine | Mehrfach |
| Eigenkapitalquote | Hoch | Geringer |
| Bewertungsrating | Sehr gut | Gut bis ausreichend |
| Infektionsklausel angeboten | Ja | Nicht immer |
| Langzeitplanung | Sicher | Risikobehafteter |
| Beschwerdequote | Gering | Höher |
Detailvergleich
Was ist Tarifstabilität bei BU?
BU-Verträge nach altem Recht konnten ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers angepasst werden; neuere Verträge haben stärkere Regulierung. Dennoch können Versicherer mit schlechter Schadensquote (zu viele BU-Fälle relativ zu Beitragseinnahmen) Beiträge erhöhen. Für eine Police, die 30 Jahre lang laufen soll, ist die finanzielle Stabilität des Anbieters ein kritisches Auswahlkriterium.
Infektionsklausel und Schadenbild
Die Infektionsklausel ist ein vergleichsweise neuer Baustein; Langzeitdaten zu Schadensquoten sind begrenzt. Theoretisch können Pandemien oder gehäufte Infektionsverbote die Schadensquote erhöhen. Versicherer, die diese Klausel anbieten, sollten in den Bedingungen klare Formulierungen zu Wartezeiten, Tätigkeitsverbotsdauer und Nachweispflichten haben.
Ratingagenturen als Orientierung
Morgen & Morgen und Franke & Bornberg bewerten BU-Anbieter nach Bedingungsqualität, Regulierungsverhalten und Finanzstärke. Für die Auswahl eines stabilen Anbieters mit Infektionsklausel empfiehlt sich die Konsultation aktueller Ratings.
Wann ist welche Option besser?
Finanzstarker Anbieter mit Infektionsklausel ist die langfristig sicherste Wahl für Allgemeinmediziner.
Günstigere Anbieter ohne Infektionsklausel können kurzfristig attraktiver sein, bieten aber weniger Schutz und ggf. weniger Stabilität.
Fazit
Für eine 30-jährige BU-Laufzeit ist die Tarifstabilität des Anbieters mindestens so wichtig wie der aktuelle Preis. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Anbieterauswahl neben der Klauselqualität auch die Finanzstärke und Bewertungshistorie zu berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – BU-Versicherung Marktentwicklung
- BaFin – Versicherungsunternehmen Finanzstärke
- Bundesärztekammer – Vorsorgeberatung für Ärzte
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