Ein Wechsel der BU-Versicherung ist grundsätzlich möglich, aber mit Risiken verbunden. Wer eine Police mit Infektionsklausel wechseln möchte, muss eine neue Gesundheitsprüfung bestehen und riskiert, Vorerkrankungen nun nicht mehr zu verschweigen – oder keine günstigere Police mehr zu erhalten. Ein realistischer Vergleich der Wechsel-Optionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel der BU-Police setzt eine neue Gesundheitsprüfung voraus; bestehende Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden.
  • Ärzte, die nach Vertragsbeginn eine neue Diagnose erhalten haben, können beim Wechsel Probleme bekommen.
  • Die Infektionsklausel muss beim neuen Anbieter explizit beantragt werden; nicht alle Versicherer bieten sie an.
  • Alternativen zum Vollwechsel: Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers oder Nachversicherungsoptionen nutzen.

Vergleichstabelle

KriteriumVollwechsel (neuer Versicherer)Tarifwechsel (gleicher Versicherer)
Neue GesundheitsprüfungJa (vollständig)Oft Nein
Vorerkrankungen ausgeschlossenMöglichMeist nicht
Infektionsklausel neu beantragenJaGgf. aufnehmen
PrämienänderungMarktabhängigTarifgebunden
Risiko für schlechte GesundheitHochGering
EmpfehlungNur bei starker PrämienersparnisBevorzugte Option

Detailvergleich

Vollwechsel: Neue Gesundheitsprüfung als Hürde

Wer die BU-Police vollständig wechselt, muss beim neuen Versicherer sämtliche Gesundheitsfragen erneut beantworten. Hat der Arzt in der Zwischenzeit eine neue Erkrankung entwickelt (Rückenprobleme, psychische Belastung, Infektionserkrankung), kann dies zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Für Ärzte im mittleren Lebensalter ist das Risiko eines schlechteren Ergebnisses realistisch.

Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers

Die sicherere Alternative: Wenn der aktuelle Versicherer attraktivere Tarife im eigenen Haus anbietet, kann ein Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein. Diese Option sollte vor jedem externen Wechsel geprüft werden. Auch Nachversicherungsoptionen (z.B. bei Hochzeit, Geburt, Einkommenssteigerung) können ohne Gesundheitsprüfung die Rente erhöhen.

Infektionsklausel beim neuen Anbieter

Nicht jeder Versicherer bietet die Infektionsklausel an; wer sie beim Wechsel behalten möchte, muss gezielt nach Anbietern suchen. Qualitätsunterschiede in den Klauselbedingungen (Definition des Tätigkeitsverbots, Mindestdauer, Nachweispflicht) sollten dabei verglichen werden.

Wann ist welche Option besser?

Vollwechsel lohnt sich nur, wenn die Prämienersparnis erheblich ist und die Gesundheitsprüfung problemlos verläuft; immer erst Risikoabschätzung einholen.

Tarifwechsel intern ist die risikoärmere Option und sollte immer zuerst geprüft werden, bevor ein externer Wechsel in Betracht gezogen wird.

Fazit

BU-Policen sollten nicht leichtfertig gewechselt werden. Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Wechsel eine anonyme Risikovoranfrage beim Wunschanbieter zu stellen und die Infektionsklausel-Konditionen sorgfältig zu vergleichen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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