Die Progressionsklausel in einer BU-Versicherung steigert die vereinbarte Rente, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit zunimmt. Für Allgemeinmediziner, die bei vollständiger Berufsunfähigkeit den vollen Einkommensersatz benötigen, ist dieser Mechanismus besonders relevant. Ein Vergleich der Absicherung im konkreten Leistungsfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BU ohne Progression zahlt die vereinbarte Rente ab 50% BU-Grad, unabhängig vom tatsächlichen Grad.
- Mit Progressionsklausel steigt die Rente proportional zum BU-Grad – bei 100% BU kann die Rente auf das 1,5- bis 2-fache anwachsen.
- Das ist besonders relevant für Ärzte, die schrittweise berufsunfähig werden (z.B. durch fortschreitende Erkrankung).
- Der Mehrpreis für die Progression beträgt typischerweise 15–25%.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU ohne Progression | BU mit Progression |
|---|---|---|
| Rente bei 50 % BU | 3.000 €/Monat | 3.000 €/Monat |
| Rente bei 75 % BU | 3.000 €/Monat | ~4.500 €/Monat |
| Rente bei 100 % BU | 3.000 €/Monat | ~6.000 €/Monat |
| Mehrprämie | 0 % | ~15–25 % |
| Relevanz bei schrittweiser BU | Gering | Hoch |
| Empfehlung bei hohem Einkommensbedarf | Eingeschränkt | Ja |
Detailvergleich
Standard-BU: Feste Rente ab BU-Eintritt
Bei einer Standard-BU wird die vereinbarte Monatsrente ausgezahlt, sobald der versicherte BU-Grad (meist 50%) erreicht ist. Der Grad bleibt für die Rentenhöhe irrelevant: Ob 50% oder 100% BU – die Rente bleibt gleich. Das kann problematisch sein, wenn die Berufsunfähigkeit fortschreitet und der finanzielle Bedarf steigt.
Progressions-BU: Rente wächst mit dem BU-Grad
Die Progressionsklausel koppelt die Rentenhöhe an den tatsächlichen BU-Grad. Bei 100% Berufsunfähigkeit zahlt die Police eine deutlich höhere Rente als bei 50%. Für Ärzte mit hohem laufenden Einkommensbedarf (Praxiskredit, Familie, hoher Lebensstandard) kann die zusätzliche Absicherung im schlimmsten Fall entscheidend sein.
Konkrete Szenarien für Allgemeinmediziner
Beispiel: Ein Allgemeinmediziner erkrankt an Multipler Sklerose. Zu Beginn ist er zu 60% berufsunfähig und kann noch reduziert arbeiten. Im weiteren Verlauf steigt der BU-Grad auf 100%. Ohne Progression bleibt die Rente konstant; mit Progression wächst sie proportional mit dem wachsenden Bedarf.
Wann ist welche Option besser?
BU ohne Progression ist ausreichend für Ärzte, die die vereinbarte Rente als ausreichende Absicherung einschätzen und Prämien sparen möchten.
BU mit Progression empfiehlt sich für Allgemeinmediziner mit hohem finanziellem Absicherungsbedarf, besonders bei chronischen Erkrankungsrisiken.
Fazit
Die Progressionsklausel erhöht die Absicherungstiefe für den schwerwiegendsten BU-Fall erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, die Mehrkosten gegen den potenziellen Mehrbedarf im Leistungsfall abzuwägen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – BU-Versicherung: Leistungsfall und Rentenhöhe
- BaFin – BU-Bedingungen im Vergleich
- Bundesärztekammer – Berufsunfähigkeit und Absicherung
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