Allgemeinmediziner stehen bei der BU-Gestaltung vor der Frage, welche Tarifoptionen das beste Verhältnis aus Prämie und Schutz ergeben. Progression und Selbstbeteiligung sind zwei unterschiedliche Stellschrauben: Während die Progression im Leistungsfall die Rente steigert, senkt die Selbstbeteiligung den laufenden Beitrag auf Kosten der Erstattungstiefe.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Progressionsklausel erhöht die BU-Rente jährlich im Leistungsfall ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Eine Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Beitrag, schafft aber im Leistungsfall einen Eigenanteil.
- Allgemeinmediziner mit langem Versicherungshorizont profitieren stärker von der Progression.
- Kurzfristige Liquiditätsentlastung kann die Selbstbeteiligung attraktiv machen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Progression | BU mit Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Wirkung auf Beitrag | Beitrag steigt | Beitrag sinkt |
| Wirkung im Leistungsfall | Rente steigt jährlich | Eigenbeteiligung fällig |
| Inflationsschutz | Ja | Nein |
| Planbarkeit Langzeitabsicherung | Hoch | Mittel |
| Risiko im Leistungsfall | Gering | Mittel |
Detailvergleich
Progression: Kaufkraftschutz über Jahre
Die Progressionsklausel sichert, dass die BU-Rente im Leistungsfall nicht durch Inflation entwertet wird. Für Allgemeinmediziner mit Praxiskosten, die an Tarifentwicklungen geknüpft sind, ist das ein wesentlicher Vorteil – der höhere Beitrag ist die Prämie für langfristige Versorgungsqualität.
Selbstbeteiligung: Beitragssenkung mit Eigenrisiko
Tarife mit Selbstbeteiligung reduzieren die monatliche Belastung, verlangen aber im Leistungsfall einen Eigenanteil. Allgemeinmediziner mit ausreichend Notfallrücklage können davon profitieren, tragen aber ein höheres Startrisiko im echten Leistungsfall.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Progression empfiehlt sich für Allgemeinmediziner mit langer Restlaufzeit, wachsendem Einkommensniveau und stabiler Liquiditätslage.
BU mit Selbstbeteiligung eignet sich für Ärzte in der Aufbauphase mit engem Budget und parallelem Rücklagenaufbau.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten die Progression der Selbstbeteiligung vorziehen, sofern die Finanzlage es erlaubt – der langfristige Versorgungswert überwiegt die kurzfristige Beitragsersparnis. Ärzteversichert empfiehlt eine individuelle Prüfung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrisiken und Absicherung
- PKV-Verband – Berufsunfähigkeitsversicherung
- GDV – Statistik Berufsunfähigkeit
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