Beim BU-Abschluss lauern für Allgemeinmediziner zwei Hürden: die Gesundheitsprüfung vor Abschluss und die Tätigkeitsverzicht-Klausel im Leistungsfall. Wer beide nicht im Blick hat, riskiert entweder Ablehnung oder Leistungsverweigerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesundheitsprüfung entscheidet, ob und zu welchen Konditionen der Vertrag zustande kommt.
  • Die Tätigkeitsverzicht-Klausel entscheidet, ob Leistungen im Ernstfall fließen.
  • Ärzte haben durch Berufsrisiken und Kenntnisnahme eigener Erkrankungen besondere Risiken bei der Gesundheitsprüfung.
  • Eine Risikovoranfrage schützt vor unerwarteten Ausschlüssen.

Vergleichstabelle

KriteriumOptimierte GesundheitsprüfungTätigkeitsverzicht-Klausel
RelevanzphaseVor AbschlussIm Leistungsfall
Risiko bei ProblemenAblehnung oder ZuschlagLeistungsverweigerung
LösungsansatzRisikovoranfrageKlauselanalyse
BeratungsbedarfHochHoch
Häufigkeit als ProblemMittelRelevant

Detailvergleich

Gesundheitsprüfung: Erste Hürde meistern

Allgemeinmediziner kennen aus ihrer täglichen Arbeit viele Erkrankungen – und wissen daher, dass Vorerkrankungen die BU-Aufnahme erschweren können. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern ermöglicht den günstigsten Abschluss ohne unnötige Ausschlüsse.

Tätigkeitsverzicht: Zweite Hürde nicht vergessen

Selbst wer die Gesundheitsprüfung besteht, kann im Leistungsfall an einer restriktiven Tätigkeitsverzicht-Klausel scheitern. Allgemeinmediziner sollten die Klauselqualität genauso sorgfältig prüfen wie die Gesundheitsfragen.

Wann ist welche Option besser?

Optimierte Gesundheitsprüfung muss vor dem Abschluss sorgfältig mit Risikovoranfragen vorbereitet werden.

Tätigkeitsverzicht-Klausel muss im Vertragswortlaut klar und eindeutig zugunsten des Versicherten formuliert sein.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten beide Hürden professionell begleiten lassen. Ärzteversichert übernimmt die Risikovoranfrage und die Klauselprüfung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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