Die Kombination aus BU und PKV bildet das Absicherungsfundament für Allgemeinmediziner. Wenn jedoch eine Tätigkeitsverzicht-Klausel in der BU die Leistungen einschränkt, entsteht eine gefährliche Lücke – besonders bei der PKV-Beitragsdeckung im Leistungsfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • BU sichert das Einkommen, PKV die Krankenbehandlungskosten – beide sind unverzichtbar.
  • Eine Tätigkeitsverzicht-Klausel in der BU kann dazu führen, dass die PKV-Beiträge im Leistungsfall nicht gedeckt sind.
  • Ein BU-Zusatzbaustein für PKV-Beiträge schließt diese Lücke gezielt.
  • Allgemeinmediziner zahlen oft 700–1.000 Euro monatlich für die PKV.

Vergleichstabelle

KriteriumBU + PKV-Beitragsschutz-BausteinBU mit Tätigkeitsverzicht (ohne PKV-Schutz)
EinkommenssicherungJaEingeschränkt durch Klausel
PKV-Beiträge im LeistungsfallGedecktOffen
Monatliche MehrkostenGeringKein Mehrschutz
EmpfehlungJaNein
RisikoMinimiertPKV-Beitragslücke

Detailvergleich

PKV-Beitragsschutz: Lücke schließen

Im Leistungsfall können monatliche PKV-Beiträge von 700 bis 1.000 Euro die finanzielle Situation erheblich verschlechtern. Ein BU-Zusatzbaustein, der die PKV-Beiträge übernimmt, ist für Allgemeinmediziner besonders wertvoll.

Tätigkeitsverzicht und PKV: Doppeltes Risiko

Eine BU mit Tätigkeitsverzicht-Klausel, die im Leistungsfall keine Rentenzahlung auslöst, hinterlässt Allgemeinmediziner mit laufenden PKV-Beiträgen ohne Einkommenssicherung – ein doppeltes finanzielles Risiko.

Wann ist welche Option besser?

BU + PKV-Beitragsschutz-Baustein schützt vollständig – Einkommen und PKV-Beitrag bleiben im Leistungsfall gedeckt.

BU mit Tätigkeitsverzicht (ohne PKV-Schutz) hinterlässt im Leistungsfall eine erhebliche Beitragslücke bei der PKV.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten ihre BU-Rente so kalkulieren, dass PKV-Beiträge, Lebenshaltungskosten und Praxiskosten vollständig gedeckt sind. Ärzteversichert kalkuliert bedarfsgerecht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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