Die Kombination aus BU und PKV bildet das Absicherungsfundament für Allgemeinmediziner. Wenn jedoch eine Tätigkeitsverzicht-Klausel in der BU die Leistungen einschränkt, entsteht eine gefährliche Lücke – besonders bei der PKV-Beitragsdeckung im Leistungsfall.
Das Wichtigste in Kürze
- BU sichert das Einkommen, PKV die Krankenbehandlungskosten – beide sind unverzichtbar.
- Eine Tätigkeitsverzicht-Klausel in der BU kann dazu führen, dass die PKV-Beiträge im Leistungsfall nicht gedeckt sind.
- Ein BU-Zusatzbaustein für PKV-Beiträge schließt diese Lücke gezielt.
- Allgemeinmediziner zahlen oft 700–1.000 Euro monatlich für die PKV.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU + PKV-Beitragsschutz-Baustein | BU mit Tätigkeitsverzicht (ohne PKV-Schutz) |
|---|---|---|
| Einkommenssicherung | Ja | Eingeschränkt durch Klausel |
| PKV-Beiträge im Leistungsfall | Gedeckt | Offen |
| Monatliche Mehrkosten | Gering | Kein Mehrschutz |
| Empfehlung | Ja | Nein |
| Risiko | Minimiert | PKV-Beitragslücke |
Detailvergleich
PKV-Beitragsschutz: Lücke schließen
Im Leistungsfall können monatliche PKV-Beiträge von 700 bis 1.000 Euro die finanzielle Situation erheblich verschlechtern. Ein BU-Zusatzbaustein, der die PKV-Beiträge übernimmt, ist für Allgemeinmediziner besonders wertvoll.
Tätigkeitsverzicht und PKV: Doppeltes Risiko
Eine BU mit Tätigkeitsverzicht-Klausel, die im Leistungsfall keine Rentenzahlung auslöst, hinterlässt Allgemeinmediziner mit laufenden PKV-Beiträgen ohne Einkommenssicherung – ein doppeltes finanzielles Risiko.
Wann ist welche Option besser?
BU + PKV-Beitragsschutz-Baustein schützt vollständig – Einkommen und PKV-Beitrag bleiben im Leistungsfall gedeckt.
BU mit Tätigkeitsverzicht (ohne PKV-Schutz) hinterlässt im Leistungsfall eine erhebliche Beitragslücke bei der PKV.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten ihre BU-Rente so kalkulieren, dass PKV-Beiträge, Lebenshaltungskosten und Praxiskosten vollständig gedeckt sind. Ärzteversichert kalkuliert bedarfsgerecht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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