Die abstrakte Verweisung ist eine der wichtigsten Klauseln in einem BU-Vertrag und gleichzeitig eine der am häufigsten missverstandenen. Sie entscheidet darüber, ob ein Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen darf, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Für Ärzte, deren berufliche Identität eng mit ihrer spezifischen Fachrichtung verknüpft ist, ist dieser Punkt von zentraler Bedeutung.
Das Wichtigste in Kürze
- Abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, den Leistungsanspruch abzulehnen, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte.
- Policen ohne abstrakte Verweisung zahlen, sobald der versicherte Beruf nicht mehr ausübbar ist.
- Kein seriöser BU-Anbieter für Ärzte enthält noch eine abstrakte Verweisung.
- Konkrete Verweisung (auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit) ist hingegen in vielen Policen enthalten und zulässig.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit abstrakter Verweisung | BU ohne abstrakte Verweisung |
|---|---|---|
| Leistungsvoraussetzung | Kein zumutbarer anderer Beruf möglich | Eigener Beruf nicht mehr ausübbar |
| Risiko für Arzt | Hoch (Verweis auf Büroarzt möglich) | Keines |
| Prämie | Theoretisch günstiger | Standard (kein nennenswerter Aufpreis) |
| Qualitätsbewertung | Unakzeptabel für Ärzte | Mindeststandard |
| Verfügbarkeit | Veraltet; kaum noch am Markt | Standard |
| Empfehlung | Ablehnen | Wählen |
Detailvergleich
Was abstrakte Verweisung konkret bedeutet
Ein Chirurg, der durch einen Tremor seine Operationsfähigkeit verliert, könnte bei einer Police mit abstrakter Verweisung auf eine medizinische Gutachter- oder Beratertätigkeit verwiesen werden. Da diese Tätigkeit theoretisch ausübbar ist, zahlt der Versicherer keine BU-Rente, obwohl der Chirurg seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies ist der absolute Albtraum-Fall für jeden Arzt.
Konkrete Verweisung als akzeptabler Mittelweg
Die konkrete Verweisung erlaubt dem Versicherer, die Leistung einzustellen, wenn der Versicherte tatsächlich (nicht nur theoretisch) einen anderen Beruf aufgenommen hat, der seinem bisherigen Lebensstandard entspricht. Diese Klausel ist deutlich fairer als die abstrakte Verweisung und in guten Policen standard.
Marktentwicklung
Seit Mitte der 1990er Jahre haben seriöse Anbieter die abstrakte Verweisung aus ihren Policen gestrichen. Ärzte, die noch ältere Verträge haben, sollten prüfen, ob ihre Police diese Klausel noch enthält, und gegebenenfalls auf einen modernen Tarif umstellen.
Wann ist welche Option besser?
Ohne abstrakte Verweisung ist der absolute Mindeststandard für jede BU-Police für Ärzte; es gibt keine Situation, in der ein Arzt eine Police mit abstrakter Verweisung akzeptieren sollte.
Mit abstrakter Verweisung sollte kein Arzt abschließen; solche Tarife sind auf dem Markt kaum noch erhältlich, aber ältere Bestands-Policen können sie noch enthalten.
Fazit
Die abstrakte Verweisung ist das wichtigste K.O.-Kriterium bei der BU-Auswahl. Ärzteversichert empfiehlt, bestehende Verträge auf diese Klausel zu prüfen und bei einem Befund sofortige Beratung einzuholen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedingungsstandards
- Gesetze im Internet – VVG Berufsunfähigkeit
- Bundesärztekammer – Absicherung bei Berufsunfähigkeit
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