Im Alltag von Allgemeinmedizinern ist das Infektionsrisiko omnipräsent. Eine BU ohne Infektionsklausel bietet hier keinen Schutz. Allgemeinmediziner müssen wissen, welche Alternativen – von Zusatzversicherungen bis zu Praxisausfallpolicen – die Lücke schließen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BU ohne Infektionsklausel schützt nicht bei behördlichem Berufsverbot wegen Infektionskrankheit.
- Alltagsalternativen umfassen: BU mit Infektionsklausel, Praxisausfallversicherung, Krankentagegeld.
- Die Infektionsklausel ist die direkteste und günstigste Lösung.
- Allgemeinmediziner sollten Alternativen nie als Ersatz für eine vollständige BU betrachten.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Infektionsklausel | BU ohne Infektionsklausel + Alternativen |
|---|---|---|
| Schutz bei Berufsverbot | Ja | Nur über Alternativen |
| Kostenverhältnis | Günstig | Höher durch Zusatzversicherungen |
| Alltagstauglichkeit | Hoch | Mittel |
| Einfachheit der Lösung | Hoch | Komplex |
| Empfehlung | Ja | Nur als Ergänzung |
Detailvergleich
Infektionsklausel: Einfache und günstige Lösung
Die Infektionsklausel in einer BU ist die einfachste und günstigste Lösung für Allgemeinmediziner. Sie lässt sich in den meisten hochwertigen BU-Tarifen problemlos integrieren und kostet oft wenig Aufpreis.
Alternativen: Komplex und teurer
Wer eine BU ohne Infektionsklausel hat, muss Alternativen kombinieren: Praxisausfallversicherung, Krankentagegeld und ggf. Dread Disease. Das ist komplex, teurer und schließt die Lücke nur indirekt.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Infektionsklausel bietet vollständigen Alltags- und Berufsschutz für Allgemeinmediziner.
BU ohne Infektionsklausel + Alternativen erfordert kostspielige Zusatzversicherungen und ist keine empfohlene Langfristlösung.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten die Infektionsklausel direkt in ihre BU integrieren. Ärzteversichert zeigt die besten Tarife mit dieser Klausel. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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