Allgemeinmediziner stehen vor der Frage, welche BU-Merkmale prioritär sind. Infektionsklausel und Beitragsdynamik schützen unterschiedliche Risiken: Die Infektionsklausel sichert das Berufsverbot-Szenario ab, die Dynamik das wachsende Einkommensniveau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Infektionsklausel schützt bei behördlichem Berufsverbot durch Infektionskrankheit.
  • Beitragsdynamik sichert wachsende Einkommensniveaus durch automatisch steigende Renten.
  • Beide Merkmale sind unabhängig voneinander und können kombiniert werden.
  • Allgemeinmediziner sollten auf beide nicht verzichten.

Vergleichstabelle

KriteriumBU mit Infektionsklausel + BeitragsdynamikBU ohne beide Merkmale
InfektionsschutzJaNein
RentenwachstumJa (Dynamik)Nein
AbsicherungsqualitätHochNiedrig
MehrprämieGeringKeine
EmpfehlungJaNein

Detailvergleich

Infektionsklausel: Berufsrisiko-spezifischer Schutz

Allgemeinmediziner sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, bei bestimmten Infektionskrankheiten ein Berufsverbot zu akzeptieren. Ohne Infektionsklausel in der BU entsteht eine gefährliche Lücke, die existenzbedrohend sein kann.

Beitragsdynamik: Langfristiger Inflationsschutz

Die Beitragsdynamik sorgt dafür, dass die BU-Rente mit dem wachsenden Einkommensniveau des Allgemeinmediziners Schritt hält. Ohne Dynamik entsteht nach zehn Jahren oft eine erhebliche Unterversicherung.

Wann ist welche Option besser?

BU mit Infektionsklausel + Beitragsdynamik sichert Allgemeinmediziner sowohl gegen Berufsverbot als auch gegen Kaufkraftverlust ab.

BU ohne beide Merkmale lässt kritische Absicherungslücken bei zwei der wichtigsten BU-Risiken.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten auf beide Merkmale nicht verzichten. Ärzteversichert findet Tarife, die Infektionsklausel und Dynamik verbinden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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