Allgemeinmediziner stehen vor der Frage, welche BU-Merkmale prioritär sind. Infektionsklausel und Beitragsdynamik schützen unterschiedliche Risiken: Die Infektionsklausel sichert das Berufsverbot-Szenario ab, die Dynamik das wachsende Einkommensniveau.
Das Wichtigste in Kürze
- Infektionsklausel schützt bei behördlichem Berufsverbot durch Infektionskrankheit.
- Beitragsdynamik sichert wachsende Einkommensniveaus durch automatisch steigende Renten.
- Beide Merkmale sind unabhängig voneinander und können kombiniert werden.
- Allgemeinmediziner sollten auf beide nicht verzichten.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Infektionsklausel + Beitragsdynamik | BU ohne beide Merkmale |
|---|---|---|
| Infektionsschutz | Ja | Nein |
| Rentenwachstum | Ja (Dynamik) | Nein |
| Absicherungsqualität | Hoch | Niedrig |
| Mehrprämie | Gering | Keine |
| Empfehlung | Ja | Nein |
Detailvergleich
Infektionsklausel: Berufsrisiko-spezifischer Schutz
Allgemeinmediziner sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, bei bestimmten Infektionskrankheiten ein Berufsverbot zu akzeptieren. Ohne Infektionsklausel in der BU entsteht eine gefährliche Lücke, die existenzbedrohend sein kann.
Beitragsdynamik: Langfristiger Inflationsschutz
Die Beitragsdynamik sorgt dafür, dass die BU-Rente mit dem wachsenden Einkommensniveau des Allgemeinmediziners Schritt hält. Ohne Dynamik entsteht nach zehn Jahren oft eine erhebliche Unterversicherung.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Infektionsklausel + Beitragsdynamik sichert Allgemeinmediziner sowohl gegen Berufsverbot als auch gegen Kaufkraftverlust ab.
BU ohne beide Merkmale lässt kritische Absicherungslücken bei zwei der wichtigsten BU-Risiken.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten auf beide Merkmale nicht verzichten. Ärzteversichert findet Tarife, die Infektionsklausel und Dynamik verbinden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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