Karenzzeiten und fehlende Infektionsklauseln haben unterschiedliche Auswirkungen im BU-Leistungsfall: Karenzzeiten verzögern die Rentenzahlung, eine fehlende Infektionsklausel kann sie bei Berufsverboten ganz verhindern. Allgemeinmediziner sollten beide Risiken kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Karenzzeiten verzögern den Leistungsbeginn um drei bis sechs Monate nach BU-Eintritt.
  • Eine fehlende Infektionsklausel verhindert die Leistung bei Berufsverbot durch Infektionskrankheit ganz.
  • Karenzzeiten sind durch Liquiditätsreserven oder Krankentagegeld überbrückbar.
  • Eine fehlende Infektionsklausel ist strukturell nicht kompensierbar.

Vergleichstabelle

KriteriumBU ohne Karenzzeit + InfektionsklauselBU mit Karenzzeit + ohne Infektionsklausel
LeistungsbeginnSofortVerzögert
Infektionsberufsverbot gedecktJaNein
KompensationsmöglichkeitGering nötigKarenzzeit überbrückbar, Klausel nicht
AbsicherungsqualitätOptimalEingeschränkt
EmpfehlungJaNein

Detailvergleich

Optimaler Tarif: Kein Karenzzeitverzug, volle Infektionsklausel

Der beste BU-Tarif für Allgemeinmediziner enthält keine Karenzzeit und eine vollständige Infektionsklausel. Wo Budget Kompromisse erfordert, ist die Karenzzeit das kleinere Übel – die Infektionsklausel sollte nie geopfert werden.

Fehlende Infektionsklausel: Das größere Risiko

Eine Karenzzeit von drei Monaten kann durch Rücklagen überbrückt werden. Eine fehlende Infektionsklausel lässt sich nicht kompensieren und kann bei einem behördlichen Berufsverbot die gesamte BU-Absicherung wertlos machen.

Wann ist welche Option besser?

BU ohne Karenzzeit + Infektionsklausel ist die optimale Lösung für Allgemeinmediziner ohne Budgetbeschränkung.

BU mit Karenzzeit + ohne Infektionsklausel ist ein Risiko, das nur in Ausnahmesituationen akzeptiert werden sollte.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten die Infektionsklausel als unverzichtbar betrachten. Ärzteversichert findet Tarife ohne beide Einschränkungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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