Eine BU ohne Infektionsklausel ist für Allgemeinmediziner mit erheblichem Infektionsrisiko eine riskante Absicherung. Ob eine BU-Kombination mit zusätzlichen Bausteinen diese Lücke sinnvoll schließen kann, ist eine wichtige Frage für die Versicherungsplanung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BU-Kombination kann ergänzende Leistungsauslöser bieten, die eine fehlende Infektionsklausel teilweise ersetzen.
- Die beste Lösung bleibt jedoch eine BU mit vollständiger Infektionsklausel.
- AU-Klauseln können bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit durch Infektionen helfen.
- Allgemeinmediziner sollten nicht auf Kombinationen setzen, wenn eine direkte Lösung verfügbar ist.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Infektionsklausel | BU ohne Infektionsklausel + Kombination |
|---|---|---|
| Schutz bei Berufsverbot | Ja | Nur indirekt |
| Einfachheit der Lösung | Hoch | Komplex |
| Kostenverhältnis | Günstig | Teurer durch Kombination |
| Empfehlung | Ja | Nur wenn Infektionsklausel nicht verfügbar |
| Lückenhaftigkeit | Keine | Möglicherweise vorhanden |
Detailvergleich
Infektionsklausel in der BU: Direkte Lösung
Die Infektionsklausel in einer BU ist die direkteste, günstigste und verlässlichste Lösung für Allgemeinmediziner. Sie ist in den meisten hochwertigen Tarifen verfügbar und sollte standardmäßig eingeschlossen werden.
BU-Kombination ohne Infektionsklausel: Notlösung
Wenn ein Tarif keine Infektionsklausel bietet, kann eine AU-Klausel bei länger andauernden Erkrankungen helfen – schützt aber nicht spezifisch bei Berufsverboten. Diese Kombination ist komplex und teurer als ein vollständiger Tarif.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Infektionsklausel ist die optimale Lösung für alle Allgemeinmediziner.
BU ohne Infektionsklausel + Kombination ist eine akzeptable Notlösung, wenn die Infektionsklausel nicht verfügbar ist.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten auf eine BU mit Infektionsklausel bestehen. Ärzteversichert prüft alle Tarife auf diese Klausel. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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