Allgemeinmediziner sind privat krankenversichert und haben eine BU-Versicherung als Einkommenssicherung. Wenn die BU keine Infektionsklausel enthält, entsteht eine Lücke, die auch die PKV nicht schließen kann – da die PKV Krankheitskosten deckt, nicht den Einkommensausfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • PKV deckt Krankheitskosten, nicht den Einkommensverlust bei Berufsverbot.
  • Eine fehlende Infektionsklausel in der BU kann durch keine PKV-Klausel ersetzt werden.
  • Allgemeinmediziner benötigen eine BU mit Infektionsklausel als eigenständige Lösung.
  • PKV und BU schützen unterschiedliche Risiken und ergänzen sich.

Vergleichstabelle

KriteriumBU mit Infektionsklausel + PKVBU ohne Infektionsklausel + PKV
Einkommenssicherung bei BerufsverbotJaNein
KrankenbehandlungskostenÜber PKVÜber PKV
AbsicherungslückeKeineErheblich
KomplementaritätOptimalUnvollständig
EmpfehlungJaNein

Detailvergleich

PKV und BU mit Infektionsklausel: Optimale Kombination

Die optimale Absicherung für Allgemeinmediziner kombiniert PKV für Krankheitskosten mit einer BU mit Infektionsklausel für die Einkommenssicherung bei Berufsverbot. Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Schutzfunktionen.

PKV allein schließt keine BU-Lücke

Die PKV erstattet Behandlungskosten, übernimmt aber nicht die BU-Rente bei Einkommensverlust. Allgemeinmediziner mit einer BU ohne Infektionsklausel haben trotz PKV eine gefährliche Absicherungslücke.

Wann ist welche Option besser?

BU mit Infektionsklausel + PKV bietet vollständige Absicherung für alle relevanten Risikoszenarien.

BU ohne Infektionsklausel + PKV lässt die Einkommenssicherung bei infektionsbedingtem Berufsverbot offen.

Fazit

Allgemeinmediziner brauchen BU mit Infektionsklausel UND PKV – keine Abstriche bei der Klauselqualität. Ärzteversichert berät umfassend. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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