Allgemeinmediziner als Praxisinhaber tragen ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko – und ein erhöhtes Infektionsrisiko. Eine BU ohne Infektionsklausel hat bei Praxisinhabern ein schlechtes Kosten-Nutzen-Profil, weil gerade das häufige Risiko nicht abgedeckt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Infektionsbedingte Berufsverbote sind bei Praxisinhabern besonders kostspielig durch laufende Praxiskosten.
  • Eine fehlende Infektionsklausel senkt den erwarteten Nutzen der BU erheblich.
  • Der Aufpreis für eine Infektionsklausel ist im Vergleich zum Schutzwert sehr gering.
  • Praxisinhaber haben das beste Kosten-Nutzen-Profil mit vollständiger Klauselabdeckung.

Vergleichstabelle

KriteriumBU mit Infektionsklausel (optimaler Nutzen)BU ohne Infektionsklausel (schlechtes Profil)
Schutz bei BerufsverbotJaNein
Erwarteter NutzenHochGering
Aufpreis für InfektionsklauselGeringKein
Kosten-Nutzen-VerhältnisOptimalSchlecht
Praxiskosten-Deckung im BerufsverbotJaNein

Detailvergleich

Kosten-Nutzen für Praxisinhaber

Der Aufpreis für eine Infektionsklausel in der BU ist minimal – oft wenige Euro monatlich. Der Nutzen hingegen ist erheblich: Im Leistungsfall deckt die BU auch bei infektionsbedingtem Berufsverbot die Praxiskosten und den Lebensunterhalt.

Fehlende Infektionsklausel: Schlechtes Kosten-Nutzen-Profil

Eine BU ohne Infektionsklausel erscheint günstiger, bietet aber bei Praxisinhabern ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der häufigste Leistungsauslöser bei Ärzten ist nicht gedeckt, obwohl die Prämie gezahlt wird.

Wann ist welche Option besser?

BU mit Infektionsklausel (optimaler Nutzen) liefert das beste Kosten-Nutzen-Profil für Allgemeinmediziner als Praxisinhaber.

BU ohne Infektionsklausel (schlechtes Profil) bietet trotz möglicherweise niedrigerer Prämie schlechten Nutzen-Wert.

Fazit

Praxisinhaber sollten die Infektionsklausel als rentable Investition beurteilen. Ärzteversichert rechnet den Mehrwert vor. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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