Der Leistungsumfang einer BU definiert alle Szenarien, in denen die Versicherung leistet. Für Allgemeinmediziner ist ein breiter Leistungsumfang mit Infektionsklausel, psychischen Erkrankungen und Unfall unverzichtbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein breiter Leistungsumfang deckt BU durch Krankheit, Unfall, psychische Erkrankung und Infektionskrankheit.
- Eine fehlende Infektionsklausel engt den effektiven Leistungsumfang für Ärzte erheblich ein.
- Allgemeinmediziner sind bei allen genannten Szenarien überdurchschnittlich exponiert.
- Vollständiger Leistungsumfang ist der einzige akzeptable Standard für Ärzte.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit breitem Leistungsumfang inkl. Infektionsklausel | BU ohne Infektionsklausel |
|---|---|---|
| Infektionsberufsverbot | Gedeckt | Nicht gedeckt |
| Psychische Erkrankungen | Gedeckt | Gedeckt |
| Unfälle | Gedeckt | Gedeckt |
| Leistungsumfang für Ärzte | Vollständig | Unvollständig |
| Empfehlung | Ja | Nein |
Detailvergleich
Breiter Leistungsumfang: Vollschutz für Allgemeinmediziner
Ein BU-Tarif mit breitem Leistungsumfang schützt Allgemeinmediziner gegen alle relevanten Berufsrisiken: körperliche und psychische Erkrankungen, Unfälle und infektionsbedingte Berufsverbote. Nur dieser vollständige Schutz ist für Ärzte akzeptabel.
Fehlende Infektionsklausel: Lücke im Leistungsumfang
Eine BU ohne Infektionsklausel hat für Allgemeinmediziner einen unvollständigen Leistungsumfang. Gerade das am häufigsten vorkommende spezifische Berufsrisiko der Infektionskrankheit ist nicht abgedeckt.
Wann ist welche Option besser?
BU mit breitem Leistungsumfang inkl. Infektionsklausel bietet vollständigen Leistungsumfang für alle Berufsrisiken von Allgemeinmedizinern.
BU ohne Infektionsklausel hat für Ärzte einen strukturell unvollständigen Leistungsumfang.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten einen BU-Tarif mit vollständigem Leistungsumfang inklusive Infektionsklausel wählen. Ärzteversichert prüft alle relevanten Klauseln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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