Die Liquiditätswirkung einer BU-Versicherung zeigt sich erst im Leistungsfall. Wenn eine fehlende Infektionsklausel die Rentenzahlung verhindert, bricht die gesamte Liquiditätsplanung von Allgemeinmedizinern und Praxisinhabern zusammen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine BU ohne Infektionsklausel kann im Berufsverbot-Fall die komplette Liquiditätssicherung versagen lassen.
  • Praxisinhaber haben bei Berufsverbot doppelten Liquiditätsbedarf: Privatleben und Praxiskosten.
  • Die Infektionsklausel ist eine günstige Prämie für verlässliche Liquiditätssicherung.
  • Allgemeinmediziner sollten ihre Liquiditätsplanung auf solider Klauselbasis aufbauen.

Vergleichstabelle

KriteriumBU mit Infektionsklausel (verlässliche Liquidität)BU ohne Infektionsklausel (Liquiditätsrisiko)
Leistung bei BerufsverbotJaNein
LiquiditätssicherungVerlässlichUnsicher
Praxiskosten-Deckung bei BerufsverbotJaNein
PlanbarkeitHochGering
EmpfehlungJaNein

Detailvergleich

Verlässliche Liquiditätssicherung durch Infektionsklausel

Allgemeinmediziner können ihre Liquiditätsplanung nur auf Basis einer vollständigen BU aufbauen. Die Infektionsklausel stellt sicher, dass auch im Berufsverbot-Szenario die Rente fließt und Praxis- und Lebenshaltungskosten gedeckt bleiben.

BU ohne Infektionsklausel: Liquiditätsbombe

Ein infektionsbedingtes Berufsverbot ohne BU-Leistung kann Praxisinhaber innerhalb weniger Monate in eine Liquiditätskrise treiben. Laufende Personalkosten, Miete und Geräteleasing laufen weiter, während die Einnahmen wegbrechen.

Wann ist welche Option besser?

BU mit Infektionsklausel (verlässliche Liquidität) sichert die Liquidität von Allgemeinmedizinern auch in infektionsbedingten Berufsverbot-Szenarien.

BU ohne Infektionsklausel (Liquiditätsrisiko) gefährdet die gesamte Liquiditätsplanung bei einem der häufigsten ärztlichen Berufsrisiken.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten die BU-Liquiditätswirkung vollständig mit Infektionsklausel sichern. Ärzteversichert berechnet den individuellen Bedarf. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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