Beim BU-Abschluss ist die Gesundheitsprüfung die erste Hürde. Danach entscheidet die Klauselqualität inklusive Progressionsoption über die langfristige Absicherungsqualität. Allgemeinmediziner müssen beide Phasen im Blick haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesundheitsprüfung entscheidet über Abschluss und Konditionen der BU.
- Progression entscheidet über den langfristigen Rentenwert im Leistungsfall.
- Beide Aspekte sind zeitlich getrennt, aber gleich wichtig.
- Allgemeinmediziner mit Vorerkrankungen sollten besondere Unterstützung beim Abschluss suchen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Progression (nach Gesundheitsprüfung) | BU ohne Progression |
|---|---|---|
| Hürde beim Abschluss | Gesundheitsprüfung | Gesundheitsprüfung |
| Langfristiger Rentenwert | Gesichert | Sinkt real |
| Priorität | Beide gleich wichtig | Nur Abschluss |
| Beratungsbedarf | Hoch | Mittel |
| Empfehlung | Ja | Nein für Langzeitplanung |
Detailvergleich
Gesundheitsprüfung: Erste Hürde gemeinsam meistern
Allgemeinmediziner mit Vorerkrankungen können durch eine anonyme Risikovoranfrage die optimale Annahmesituation bei mehreren Versicherern prüfen. Diese Vorarbeit entscheidet über den Abschluss.
Progression: Zweite Dimension der Qualität
Nach bestandener Gesundheitsprüfung sollte der abgeschlossene Tarif eine Progressionsklausel enthalten. Allgemeinmediziner sollten nicht auf Progression verzichten, um die Gesundheitsprüfung leichter zu bestehen.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Progression (nach Gesundheitsprüfung) ist das Ziel nach erfolgreich gemeisterter Gesundheitsprüfung.
BU ohne Progression ist nur dann akzeptabel, wenn die Progression nicht verfügbar ist.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten Gesundheitsprüfung und Progression gemeinsam optimieren. Ärzteversichert begleitet durch beide Phasen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →