Sowohl fehlende Progression als auch Selbstbeteiligung mindern die BU-Absicherungsqualität. Für Allgemeinmediziner mit langer Laufzeit ist die fehlende Progression das größere Problem, weil sie den realen Rentenwert dauerhaft senkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstbeteiligung reduziert die Nettorente im Leistungsfall durch einen Eigenanteil.
- Fehlende Progression senkt den realen Rentenwert im Zeitverlauf.
- Selbstbeteiligung ist einmalig oder temporär – fehlende Progression dauerhaft.
- Allgemeinmediziner sollten beide vermeiden.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU mit Progression + ohne Selbstbeteiligung | BU ohne Progression + Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Anfangliche Nettorente | Volle Rente | Reduziert |
| Rentenwert nach 20 Jahren | Real gestiegen | Real gesunken |
| Absicherungsqualität langfristig | Hoch | Niedrig |
| Beitragsersparnis | Nein | Möglich |
| Empfehlung | Ja | Nein |
Detailvergleich
Progression: Unverzichtbar für langfristige Qualität
Die Progressionsklausel erhält den realen Rentenwert über die gesamte Leistungsdauer. Das ist für Allgemeinmediziner mit langer Laufzeit wichtiger als die kurzfristige Beitragsersparnis durch eine Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung vs. fehlende Progression
Die Selbstbeteiligung ist eine einmalige Belastung zu Beginn des Leistungsbezugs. Die fehlende Progression entzieht der Rente dauerhaft real an Wert. Für Allgemeinmediziner mit langer Laufzeit ist die fehlende Progression das gravierendere Problem.
Wann ist welche Option besser?
BU mit Progression + ohne Selbstbeteiligung bietet die höchste langfristige Absicherungsqualität.
BU ohne Progression + Selbstbeteiligung ist eine schlechte Kombination für langfristige BU-Laufzeiten.
Fazit
Allgemeinmediziner sollten beide Merkmale bei der Tarifwahl vermeiden. Ärzteversichert findet den optimalen Tarif. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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