Allgemeinmediziner, die eine BU ohne einschränkende Tätigkeitsverzicht-Klausel abgeschlossen haben, genießen berufskonkreten Schutz. Im Vergleich mit Deckungssummen zeigt sich, welche zusätzlichen Aspekte für eine vollständige Absicherung relevant sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine BU ohne Tätigkeitsverzicht-Klausel bietet berufskonkreten Schutz nach § 172 VVG.
  • Deckungssummen adressiert eine weitere relevante Dimension der BU-Absicherung.
  • Allgemeinmediziner sollten beide Aspekte bei der Tarifplanung berücksichtigen.
  • Die Kombination aus klarer Klauselqualität und optimierter Deckungssummen ist ideal.

Vergleichstabelle

KriteriumBU ohne TätigkeitsverzichtDeckungssummen (optimiert)
Berufskonkreter SchutzJaNicht direkt relevant
Leistungsvoraussetzung50% BU nach § 172 VVGEigene Kriterien
Kombination empfohlenJaJa
Allgemeinmediziner EignungHochErgänzend
EmpfehlungBevorzugtAls Ergänzung

Detailvergleich

BU ohne Tätigkeitsverzicht: Goldstandard

Eine BU ohne Tätigkeitsverzicht-Klausel ist der Goldstandard für Allgemeinmediziner. Sie stellt sicher, dass die Berufsunfähigkeit nach dem zuletzt ausgeübten Beruf beurteilt wird – ohne einschränkende Klauseln, die die Leistung verhindern könnten.

Deckungssummen: Ergänzende Absicherungsdimension

Deckungssummen adressiert eine andere Dimension der BU-Absicherung für Allgemeinmediziner. In Kombination mit einem berufskonkreten BU-Tarif ohne Tätigkeitsverzicht ergibt sich ein umfassendes Schutzkonzept.

Wann ist welche Option besser?

BU ohne Tätigkeitsverzicht ist der empfohlene Grundschutz für alle Allgemeinmediziner – kein Kompromiss bei der Klauselqualität.

Deckungssummen (optimiert) ergänzt den Basisschutz und optimiert die Absicherung in seiner spezifischen Dimension.

Fazit

Allgemeinmediziner sollten auf einen BU-Tarif ohne Tätigkeitsverzicht bestehen und ihn durch optimiertes Deckungssummen ergänzen. Ärzteversichert prüft alle relevanten Aspekte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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