Viele Ärzte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern zahlen in berufsständische Versorgungswerke ein. Diese zahlen im Invaliditätsfall eine Berufsunfähigkeitsrente, aber die Leistungsvoraussetzungen sind oft strenger als bei privaten BU-Versicherungen. Der Vergleich zwischen privater BU und den Leistungen aus dem Versorgungswerk bzw. der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist für Ärzte daher besonders aufschlussreich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen, haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Versorgungswerke zahlen Berufsunfähigkeitsrente, aber nach eigenen, oft strengeren Kriterien.
  • Die Versorgungswerksleistungen ersetzen das Einkommen meist nur zu einem Bruchteil.
  • Eine private BU-Versicherung ist für Ärzte daher unverzichtbar.

Vergleichstabelle

KriteriumPrivate BU-VersicherungVersorgungswerk-BU-Rente
Leistungsauslöser50 % BU im eigenen BerufOft strengere Kriterien
RentenhöheIndividuell vereinbart (z. B. 4.000–8.000 €/Monat)Abhängig von Beitragsjahren; meist gering
Abstrakte VerweisungBei guten Policen ausgeschlossenJe nach Versorgungswerk
FlexibilitätHochGering
VoraussetzungenNach VVG klar geregeltSatzungsabhängig
EmpfehlungPflichtErgänzung, nicht Ersatz

Detailvergleich

Versorgungswerk-BU: Eingeschränkte Leistungen

Die meisten ärztlichen Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Arzt aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf vollständig aufgeben muss. Die Leistung ist in der Regel an die vollständige Erwerbsunfähigkeit geknüpft, nicht an eine 50-prozentige Einschränkung wie bei privaten BU-Policen. Die tatsächliche Rentenhöhe ist bei geringen Beitragsjahren zudem oft nicht existenzsichernd.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Für Ärzte nicht verfügbar

Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen, sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und haben dementsprechend keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Das staatliche Sicherheitsnetz existiert für sie in dieser Form nicht.

Private BU als Kernelement der Absicherung

Eine private BU-Police mit einer ausreichenden Rentenhöhe (mindestens 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens) ist für Ärzte das einzige Instrument, das den Lebensstandard im BU-Fall aufrechterhalten kann. Die Versorgungswerksrente kann als Ergänzung angesehen werden, aber nicht als ausreichende Hauptabsicherung.

Wann ist welche Option besser?

Private BU-Versicherung ist für jeden Arzt unverzichtbar; sie bildet den Kern der Einkommensabsicherung.

Versorgungswerk-BU-Rente ist eine wertvolle Ergänzung, deren genaue Leistungsvoraussetzungen und -höhen jeder Arzt kennen sollte, um seinen tatsächlichen Zusatzbedarf an privater BU zu berechnen.

Fazit

Ärzte können sich nicht auf staatliche oder berufsständische Systeme allein verlassen. Ärzteversichert empfiehlt, regelmäßig den BU-Anspruch aus dem Versorgungswerk zu prüfen und die private Police darauf abzustimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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