Die Grundfähigkeitsversicherung wird manchmal als günstige Alternative zur teuren BU-Versicherung vermarktet. Für Ärzte ist diese Sichtweise jedoch problematisch. Während die Grundfähigkeitsversicherung bei Verlust bestimmter körperlicher Grundfähigkeiten (Gehen, Sehen, Sprechen usw.) zahlt, deckt sie den spezifischen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit von hochspezialisierten Ärzten in der Regel nicht ausreichend ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BU-Versicherung zahlt, wenn der spezifische Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausübbar ist.
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Grundfähigkeiten, unabhängig vom Beruf.
- Für Ärzte deckt die Grundfähigkeitsversicherung viele berufstypische Ausfallgründe (z. B. psychische Erschöpfung) nicht ab.
- Die Grundfähigkeitsversicherung ist günstiger, bietet aber für Ärzte keinen adäquaten Schutz.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU-Versicherung | Grundfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | 50 % BU im Beruf | Verlust definierter Grundfähigkeiten |
| Psychische Erkrankungen | Abgedeckt | Meist nicht abgedeckt |
| Burnout als Auslöser | Ja | Nein |
| Berufsspezifische Deckung | Ja | Nein |
| Prämie | Höher | Günstiger |
| Eignung für Ärzte | Hoch | Gering |
Detailvergleich
Was die Grundfähigkeitsversicherung abdeckt
Grundfähigkeitsversicherungen zahlen, wenn grundlegende körperliche Funktionen verloren gehen: Gehen, Sehen, Sprechen, Greifen, Hören. Der Verlust einer dieser Fähigkeiten löst die Leistung unabhängig davon aus, ob der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Für einfache Tätigkeiten ist das ein sinnvoller Schutz.
Warum die Grundfähigkeitsversicherung für Ärzte unzureichend ist
Burnout, Depression und psychosomatische Erkrankungen sind bei Ärzten eine der häufigsten BU-Ursachen. Diese führen in der Regel nicht zum Verlust einer Grundfähigkeit, sondern zur Unfähigkeit, den spezifischen Arztberuf auszuüben. Auch ein Tremor, der einen Chirurgen operationsunfähig macht, muss nicht zwingend als Verlust der Grundfähigkeit „Greifen" definierbar sein.
Grundfähigkeit als mögliche Ergänzung
In bestimmten Konstellationen, etwa wenn eine BU aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur sehr teuer abschließbar ist, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine Übergangs- oder Teillösung sein. Als vollständiger Ersatz für die BU ist sie für Ärzte jedoch ungeeignet.
Wann ist welche Option besser?
BU-Versicherung ist für alle Ärzte die Pflichtabsicherung; keine andere Lösung ersetzt den berufsspezifischen Einkommensschutz adäquat.
Grundfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, wenn eine BU-Absicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht vollständig möglich ist, und als Ergänzung zur BU für bestimmte körperliche Risiken.
Fazit
Die Grundfähigkeitsversicherung ist für Ärzte kein gleichwertiger Ersatz für die BU. Ärzteversichert empfiehlt, die Absicherung der Arbeitskraft immer mit einer hochwertigen BU-Versicherung zu beginnen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeit
- Bundesärztekammer – Arbeitskraftabsicherung für Ärzte
- BaFin – Vergleich von Arbeitskraftabsicherungsprodukten
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