Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur BU, die bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Gehen, Stehen oder Greifen leistet. Für Ärzte ist sie keine vollwertige Alternative zur BU, kann aber als Ergänzung sinnvoll sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BU schützt den spezifischen Arztberuf und zahlt bei 50% Berufsunfähigkeit.
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust definierter Grundfähigkeiten unabhängig vom Beruf.
- Für Ärzte mit Vorerkrankungen, die keine BU mehr bekommen, kann die Grundfähigkeit eine Alternative sein.
- Die BU ist für Ärzte ohne Vorerkrankungen die überlegene Absicherung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | BU-Versicherung | Grundfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Schutzprinzip | Berufskonkret (Arztberuf) | Verlust von Grundfähigkeiten |
| Leistungsauslöser | 50% BU des zuletzt ausgeübten Berufs | Verlust Gehen/Greifen etc. |
| Prämie | Höher | Niedriger |
| Für Ärzte geeignet | Ideal | Als Ergänzung |
| Bei Vorerkrankungen | Schwieriger | Zugänglicher |
Detailvergleich
BU: Maßgeschneiderter Berufsschutz
Die BU-Versicherung schützt den Arztberuf konkret. Wenn ein Arzt seinen spezifischen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, unabhängig davon, ob er noch andere Tätigkeiten ausüben könnte –, zahlt die BU.
Grundfähigkeit: Alternative bei Unversicherbarkeit
Ärzte, die aufgrund von Vorerkrankungen keine BU mehr abschließen können, sind mit einer Grundfähigkeitsversicherung besser abgesichert als gar nicht. Die Grundfähigkeit hat niedrigere Hürden und bietet zumindest teilweisen Schutz.
Wann ist welche Option besser?
BU-Versicherung ist die überlegene Absicherung für Ärzte ohne erhebliche Vorerkrankungen.
Grundfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative für Ärzte mit BU-Ablehnungsrisiko.
Fazit
Ärzte sollten eine BU als Grundschutz anstreben und die Grundfähigkeitsversicherung als Ergänzung oder Alternative prüfen. Ärzteversichert findet den individuell besten Weg. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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