Bei der Finanzierung einer Arztpraxis verlangen Banken häufig Bürgschaften. Ärzte stehen vor der Wahl zwischen einer Privatbürgschaft, die sie persönlich haften lässt, und einer Bankbürgschaft, die gegen Entgelt ausgestellt wird. Die richtige Wahl schützt das Privatvermögen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Privatbürgschaft lässt Ärzte mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
- Eine Bankbürgschaft kostet laufende Gebühren, schützt aber das Privatvermögen.
- Bürgschaftsbanken für freie Berufe bieten Ärzten besondere Konditionen.
- Die Wahl der Bürgschaftsform hat erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Haftung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Bankbürgschaft | Privatbürgschaft |
|---|---|---|
| Haftungsrisiko persönlich | Gering | Sehr hoch |
| Kosten | Laufende Gebühren 1–2% p.a. | Keine direkten Kosten |
| Privatvermögensschutz | Ja | Nein |
| Verfügbarkeit | Über Bankpartner | Immer möglich |
| Empfehlung | Bevorzugt | Nur mit Rechtsberatung |
Detailvergleich
Bankbürgschaft: Privatvermögen schützen
Eine Bankbürgschaft schützt das Privatvermögen des Arztes, da die Bank im Bürgschaftsfall zunächst haftet. Die jährlichen Gebühren von 1–2 % der Bürgschaftssumme sind oft günstiger als das Risiko einer persönlichen Haftung.
Privatbürgschaft: Volles Haftungsrisiko
Wer für einen Praxiskredit privat bürgt, haftet im Ernstfall mit dem gesamten Privatvermögen, Haus, Ersparnisse, Wertpapiere. Für Ärzte mit Familie und aufgebautem Vermögen ist das ein erhebliches Risiko.
Wann ist welche Option besser?
Bankbürgschaft schützt das Privatvermögen des Arztes und ist die empfohlene Option.
Privatbürgschaft sollte ohne rechtliche Beratung nie leichtfertig unterzeichnet werden.
Fazit
Ärzte sollten Bürgschaften sorgfältig prüfen und Privatvermögen schützen. Ärzteversichert verweist auf Spezialisten für Praxisfinanzierung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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