Ärzte als Praxisinhaber tragen zwei verschiedene Haftungsrisiken: die berufsrechtliche Haftung für Behandlungsfehler und die Organhaftung bei unternehmerischen Entscheidungen. Berufshaftpflicht und D&O-Versicherung schützen diese unterschiedlichen Risiken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufshaftpflicht schützt gegen Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern.
  • Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände gegen Ansprüche aus unternehmerischen Entscheidungen.
  • Für Einzel-Praxisinhaber ist die Berufshaftpflicht essenziell, D&O meist nicht notwendig.
  • Für MVZ-Geschäftsführer und Gesellschafter kann D&O relevant werden.

Vergleichstabelle

KriteriumBerufshaftpflichtD&O-Versicherung
SchutzbereichBehandlungsfehlerUnternehmerische Entscheidungen
PflichtversicherungJa (Zulassungsvoraussetzung)Nein
Relevanz für EinzelpraxisSehr hochGering
Relevanz für MVZ-LeitungHochHoch
EmpfehlungImmerBei GmbH/MVZ-Struktur

Detailvergleich

Berufshaftpflicht: Pflichtversicherung für jeden Arzt

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden niedergelassenen Arzt eine Pflichtversicherung und Zulassungsvoraussetzung. Sie schützt gegen Schadensersatzforderungen aus Behandlungsfehlern und gehört zu den wichtigsten Versicherungen in der Praxis.

D&O: Relevant für MVZ-Leiter und Gesellschafter

Ärzte, die eine MVZ-GmbH führen oder als Gesellschafter tätig sind, tragen Organhaftungsrisiken, die durch eine D&O-Versicherung abgesichert werden sollten. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen kann die persönliche Haftung erheblich sein.

Wann ist welche Option besser?

Berufshaftpflicht ist für jeden niedergelassenen Arzt unverzichtbar, keine Zulassung ohne diese Versicherung.

D&O-Versicherung ist für Ärzte in Leitungsfunktionen einer Kapitalgesellschaft oder eines MVZ relevant.

Fazit

Praxisinhaber brauchen in jedem Fall eine Berufshaftpflicht; D&O wird bei MVZ-Strukturen wichtig. Ärzteversichert berät zu beiden Versicherungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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