Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ein neues Instrument in der ärztlichen Versorgung. Ärzte können zertifizierte DiGAs auf Kassenrezept verordnen oder Patienten auf Selbstzahler-Apps hinweisen. Beide Wege haben unterschiedliche Anforderungen und Implikationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • DiGAs sind vom BfArM zertifizierte Apps, die auf Kassenrezept (Muster 16) verordnet werden können.
  • Selbstzahler-Apps sind nicht zertifiziert und nicht erstattungsfähig, aber frei verfügbar.
  • Die Verordnung einer DiGA erfordert eine Diagnose und ggf. Genehmigung der Kasse.
  • Für Ärzte ist die Haftungsfrage bei Empfehlung nicht-zertifizierter Apps ein wichtiger Aspekt.

Vergleichstabelle

KriteriumDiGA-Verordnung (Kassenrezept)Selbstzahler-Apps (ohne Rezept)
KostenträgerKrankenkassePatient selbst
ZertifizierungBfArM-Zulassung erforderlichNicht erforderlich
Haftungsrisiko für ArztGering (zertifiziert)Höher (unkontrolliert)
VerordnungsaufwandMittelKein
PatientenakzeptanzHochSehr hoch

Detailvergleich

DiGA-Verordnung: Strukturierter Kassenpfad

DiGAs bieten einen klaren gesetzlichen Rahmen: Der Arzt verordnet, die Kasse erstattet, der Patient nutzt eine geprüfte Anwendung. Die Haftungsrisiken für den Arzt sind durch die BfArM-Zulassung deutlich reduziert.

Selbstzahler-Apps: Flexibel, aber weniger gesichert

Selbstzahler-Apps sind zahlreicher und oft innovativer als DiGAs, aber ohne Zulassung. Ärzte, die nicht zertifizierte Apps empfehlen, sollten die Datenschutzkonformität und den Nutzennachweis sorgfältig prüfen.

Wann ist welche Option besser?

DiGA-Verordnung (Kassenrezept) bietet den rechtssicheren Weg für digitale Therapieunterstützung in der Praxis.

Selbstzahler-Apps (ohne Rezept) kann sinnvoll empfohlen werden, wenn die App nachgewiesenen Nutzen und Datenschutz bietet.

Fazit

Ärzte sollten DiGAs aktiv in ihre Behandlungskonzepte integrieren und bei Selbstzahler-Apps auf Qualitätskriterien achten. Ärzteversichert berät zur digitalen Praxisstrategie. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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