Arztpraxen als Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten. Die zwei häufigsten Durchführungswege für Praxen sind die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Beide haben unterschiedliche Stärken, Aufwände und steuerliche Wirkungen, sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direktversicherung ist der einfachste bAV-Weg und für die meisten kleinen Praxen ausreichend.
  • Die Unterstützungskasse ermöglicht höhere Beiträge jenseits der steuerlichen Fördergrenzen der Direktversicherung.
  • Beide Wege sind als Betriebsausgabe vollständig absetzbar.
  • Die Unterstützungskasse bietet mehr Flexibilität, erfordert aber einen externen Kassenträger.

Vergleichstabelle

KriteriumDirektversicherungUnterstützungskasse
AufwandGeringMittel
Steuerfreie BeiträgeBis 7.728 €/Jahr (2024)Darüber hinaus möglich
BilanzwirkungKeineKeine
Eignung für MAAlle MitarbeiterGut für höhere Gehälter
Insolvenzschutz (PSV)JaJa
AnbieterbindungAn VersicherungsgesellschaftAn Unterstützungskasse

Detailvergleich

Direktversicherung: Der Standardweg für Praxen

Bei der Direktversicherung schließt die Praxis eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Beiträge bis zu 7.728 Euro jährlich sind sozialabgaben- und steuerfrei. Der administrative Aufwand ist minimal; die Praxis zahlt monatlich an die Versicherung, die die Abwicklung übernimmt. Für Praxen mit wenigen Mitarbeitern ist die Direktversicherung die klare erste Wahl.

Unterstützungskasse: Für höhere Beitragswünsche

Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der als rückgedeckte Kasse organisiert ist. Sie erlaubt bAV-Beiträge ohne gesetzliche Begrenzung, was besonders für gut verdienende Mitarbeiter (z. B. leitende MFAs oder Praxismanager) und für den Praxisinhaber selbst interessant ist. Die Verwaltung erfolgt durch die Kasse; die Praxis zahlt Zuwendungen.

Insolvenzschutz bei beiden Wegen

Sowohl Direktversicherungen als auch Unterstützungskassen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) insolvenzgeschützt. Im Fall einer Praxisinsolvenz sind die aufgebauten Ansprüche der Mitarbeiter damit geschützt.

Wann ist welche Option besser?

Direktversicherung ist die erste Wahl für alle Praxen mit standardmäßigem bAV-Bedarf und mehreren Mitarbeitern in normalen Gehaltsbändern.

Unterstützungskasse eignet sich für Praxen, die für besonders gut verdienende Mitarbeiter oder für den Inhaber selbst höhere bAV-Beiträge leisten möchten, die über die Direktversicherungsgrenzen hinausgehen.

Fazit

Für die Mehrheit der Arztpraxen ist die Direktversicherung die praktischste und kostengünstigste bAV-Lösung. Ärzteversichert empfiehlt, bei komplexeren Praxisstrukturen oder höheren Beitragswünschen eine Beratung zu bAV-Kombinationslösungen einzuholen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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