Ärzte in Deutschland rechnen GKV-Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in Struktur, Vergütungshöhe und administrativem Aufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- EBM gilt für GKV-Patienten und wird über die KV abgerechnet.
- GOÄ gilt für Privatpatienten und PKV-Versicherte und erlaubt Multiplikatoren.
- GOÄ-Leistungen sind im Durchschnitt deutlich höher vergütet als EBM-Leistungen.
- Die neue GOÄ 2024/2025 bringt umfassende Änderungen der Leistungspositionen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | GOÄ (Privatpatienten) | EBM (GKV-Patienten) |
|---|---|---|
| Patientengruppe | Privatpatienten, PKV-Versicherte | GKV-Versicherte |
| Vergütungsniveau | Höher (mit Multiplikator) | Niedriger, budgetiert |
| Abrechnung über | Direkt mit Patient/PKV | KV-Abrechnung |
| Flexibilität | Hoch (Multiplikator 1-3,5x) | Gering |
| Empfehlung | Für Praxen mit hohem PKV-Anteil | Grundlage für alle KV-Ärzte |
Detailvergleich
GOÄ: Höhere Vergütung für Privatleistungen
Privatärztliche Leistungen nach GOÄ sind im Durchschnitt 2,5-fach höher vergütet als vergleichbare EBM-Leistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten oder seiner PKV, was Verwaltungsaufwand erzeugt, aber volle Honorartransparenz bietet.
EBM: Pflichtrahmen für GKV-Abrechnung
Der EBM definiert alle Leistungen, die mit der KV abgerechnet werden können. Die Vergütung ist budgetiert und unterliegt Regelleistungsvolumen. Für Praxen mit hohem GKV-Anteil ist die EBM-Optimierung existenziell.
Wann ist welche Option besser?
GOÄ (Privatpatienten) maximiert das Honorar pro Behandlungsfall und empfiehlt sich für Praxen mit hohem PKV-Anteil.
EBM (GKV-Patienten) ist die gesetzliche Grundlage für alle KV-zugelassenen Ärzte und muss beherrscht werden.
Fazit
Ärzte sollten beide Abrechnungssysteme kennen und GOÄ-Optimierung als Einnahmensteigerung betrachten. Ärzteversichert informiert zur aktuellen GOÄ-Reform. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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