Ärzte in Deutschland rechnen GKV-Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in Struktur, Vergütungshöhe und administrativem Aufwand.

Das Wichtigste in Kürze

  • EBM gilt für GKV-Patienten und wird über die KV abgerechnet.
  • GOÄ gilt für Privatpatienten und PKV-Versicherte und erlaubt Multiplikatoren.
  • GOÄ-Leistungen sind im Durchschnitt deutlich höher vergütet als EBM-Leistungen.
  • Die neue GOÄ 2024/2025 bringt umfassende Änderungen der Leistungspositionen.

Vergleichstabelle

KriteriumGOÄ (Privatpatienten)EBM (GKV-Patienten)
PatientengruppePrivatpatienten, PKV-VersicherteGKV-Versicherte
VergütungsniveauHöher (mit Multiplikator)Niedriger, budgetiert
Abrechnung überDirekt mit Patient/PKVKV-Abrechnung
FlexibilitätHoch (Multiplikator 1-3,5x)Gering
EmpfehlungFür Praxen mit hohem PKV-AnteilGrundlage für alle KV-Ärzte

Detailvergleich

GOÄ: Höhere Vergütung für Privatleistungen

Privatärztliche Leistungen nach GOÄ sind im Durchschnitt 2,5-fach höher vergütet als vergleichbare EBM-Leistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten oder seiner PKV, was Verwaltungsaufwand erzeugt, aber volle Honorartransparenz bietet.

EBM: Pflichtrahmen für GKV-Abrechnung

Der EBM definiert alle Leistungen, die mit der KV abgerechnet werden können. Die Vergütung ist budgetiert und unterliegt Regelleistungsvolumen. Für Praxen mit hohem GKV-Anteil ist die EBM-Optimierung existenziell.

Wann ist welche Option besser?

GOÄ (Privatpatienten) maximiert das Honorar pro Behandlungsfall und empfiehlt sich für Praxen mit hohem PKV-Anteil.

EBM (GKV-Patienten) ist die gesetzliche Grundlage für alle KV-zugelassenen Ärzte und muss beherrscht werden.

Fazit

Ärzte sollten beide Abrechnungssysteme kennen und GOÄ-Optimierung als Einnahmensteigerung betrachten. Ärzteversichert informiert zur aktuellen GOÄ-Reform. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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