Für Ärzte, die ihre Patientenversorgung auf eine weitere Region ausdehnen möchten, ist die Zweigpraxis eine Alternative zum Neukauf eines Kassensitzes. Die Zweigpraxis nutzt den bestehenden Kassensitz des Inhabers, unterliegt aber strengen KV-Anforderungen. Im Vergleich zur Einzelpraxis gibt es erhebliche Unterschiede in Zulassung, Haftung und wirtschaftlichem Potenzial.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Zweigpraxis ist keine eigene Kassenzulassung nötig; der Hauptpraxissitz bleibt maßgebend.
  • Die KV genehmigt Zweigpraxen nur, wenn bestimmte Versorgungsbedarfs-Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Personal und Abrechnung können weitgehend parallel zur Hauptpraxis organisiert werden.
  • Eine Zweigpraxis erhöht Haftungsrisiken und Versicherungsanforderungen.

Vergleichstabelle

KriteriumEinzelpraxisZweigpraxis
KassenzulassungEigener KassensitzNutzung des Hauptsitzplatzes
KV-GenehmigungNach ZulassungZusätzliche Genehmigung nötig
InvestitionHochMittel
PersonalaufwandVollständigTeilzeit möglich
HaftungPraxisinhaberPraxisinhaber (erweitert)
GewinnpotenzialHochBegrenzt durch KV-Regeln

Detailvergleich

Genehmigungsvoraussetzungen für Zweigpraxen

Die KV genehmigt eine Zweigpraxis, wenn sie die Versorgung in einem unterversorgten oder gefährdeten Bereich verbessert, wenn die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten beider Standorte gewährleistet ist und der Arzt in der Lage ist, beiden Standorten gerecht zu werden. Die Genehmigung ist nicht selbstverständlich und kann bei Überlastungsindizien verweigert werden.

Wirtschaftliches Potenzial und Grenzen

Eine Zweigpraxis kann zusätzliche Einnahmen generieren, ist aber durch das Regelleistungsvolumen des Hauptsitzes begrenzt. Ärzte müssen realistisch einschätzen, ob das zusätzliche Patientenvolumen nach Abzug aller Kosten (Miete, Personal, Geräte, Fahrtkosten) einen positiven Deckungsbeitrag erzeugt.

Versicherungsanforderungen am Zweigpraxisstandort

Die Berufshaftpflichtversicherung muss die Zweigpraxistätigkeit explizit abdecken. Praxisausstattung und Elektronik am Zweigstandort benötigen eigenständige Versicherungspolizzen. Praxisinhaber sollten vor Eröffnung den Versicherungsschutz vollständig prüfen.

Wann ist welche Option besser?

Zweigpraxis empfiehlt sich für Ärzte mit gesichertem Patientenstamm an einem Zweitstandort, der die KV-Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.

Einzelpraxis am neuen Standort (Kassensitzkauf) ist vorzuziehen, wenn am neuen Standort dauerhaft eine vollständige Versorgungskapazität aufgebaut werden soll.

Fazit

Die Zweigpraxis ist ein flexibles Instrument der Praxiserweiterung, das aber sorgfältige Planung erfordert. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Eröffnung einer Zweigpraxis den Versicherungsschutz vollständig zu überprüfen und die KV-Genehmigungsvoraussetzungen genau zu klären. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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