Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde in Deutschland zunächst im Opt-in-Modell eingeführt, bevor der Gesetzgeber 2024 auf ein Opt-out-Modell umstieg. Dieser Wechsel hat erhebliche Auswirkungen auf Praxen: Die automatische Anlage einer ePA für alle Versicherten verändert, wie Ärzte auf Patientendaten zugreifen und wie viel Aufklärungsarbeit in der Praxis notwendig wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Opt-in-Modell mussten Patienten aktiv eine ePA beantragen; die Nutzungsquote war niedrig.
  • Im Opt-out-Modell (seit 2024) erhalten alle GKV-Versicherten automatisch eine ePA; Widerspruch ist möglich.
  • Für Praxen bedeutet das Opt-out-Modell einen höheren Anteil an ePA-nutzenden Patienten.
  • Datenschutz, Zugriffsrechte und Haftungsfragen sind bei der ePA für Praxen zu beachten.

Vergleichstabelle

KriteriumOpt-in-ModellOpt-out-Modell
NutzungsquoteGering (ca. 1–5 %)Hoch (erwartet 70–90 %)
Praxis-AufwandGering (wenige Nutzer)Höher (fast alle Patienten)
DatenverfügbarkeitEingeschränktDeutlich besser
PatientenaufklärungSelten nötigHäufig nötig (Widerspruch erklären)
IT-AnforderungenBasisanbindungVollständige TI-Anbindung nötig
HaftungsrisikenGeringerHöher (mehr Zugriffe)

Detailvergleich

Opt-out in der Praxis: Höherer Verwaltungsaufwand

Seit der Umstellung auf das Opt-out-Modell legen alle Krankenkassen automatisch eine ePA für ihre Versicherten an. Praxen, die bisher kaum mit ePA-Daten gearbeitet haben, müssen nun ihre TI-Anbindung optimieren, ihre Mitarbeiter schulen und klare Prozesse für den ePA-Zugriff etablieren. Gleichzeitig verbessert sich die Datenverfügbarkeit erheblich.

Datenschutz und Zugriffsverwaltung

Ärzte können nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten auf die ePA zugreifen. Die Zugriffsrechte können granular verwaltet werden. Für Praxen bedeutet das: Im Behandlungsalltag muss vor dem ersten Zugriff die Einwilligung eingeholt und dokumentiert werden.

Nutzen für die Praxis: Bessere Datenbasis

Mit dem Opt-out-Modell stehen Ärzten bei einem Großteil der Patienten Vorbefunde, Medikamentenlisten und Befundberichte aus anderen Einrichtungen digital zur Verfügung. Das verbessert die Behandlungsqualität und reduziert unnötige Doppeluntersuchungen.

Wann ist welche Option besser?

Opt-in hatte den Vorteil niedrigen Aufwands, führte aber zu einer kaum nutzbaren Infrastruktur durch geringe Verbreitung.

Opt-out erfordert mehr Praxis-Investition in TI-Infrastruktur und Schulung, bietet aber den Vorteil einer funktionsfähigen digitalen Patientenakte für fast alle Patienten.

Fazit

Das Opt-out-Modell ist der richtige Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ärzteversichert empfiehlt, die TI-Infrastruktur und das Team rechtzeitig auf die wachsende ePA-Nutzung vorzubereiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →