Allgemeinmediziner, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zahlen automatisch in die EM-Rente ein. Die Frage ist: Genügt das, oder sollte man zusätzlich eine private BU-Versicherung abschließen? Die Kombination beider Systeme bietet in der Regel den umfassendsten Schutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Allein auf die EM-Rente zu setzen hinterlässt eine erhebliche Versorgungslücke für Allgemeinmediziner.
- Die Kombination aus EM-Rente und privater BU schließt diese Lücke effektiv.
- Ärzte im Versorgungswerk ohne gesetzliche Rentenversicherung benötigen eine vollständig private Lösung.
- Die private BU kann auf die voraussichtliche EM-Rente abgestimmt werden, um Doppelabsicherung zu vermeiden.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Nur EM-Rente | EM-Rente + private BU | Nur private BU |
|---|---|---|---|
| Monatliche Rente | Ca. 800–1.500 € | Bis 10.000 € oder mehr | Bis 20.000 € |
| Berufsschutz | Nein | Ja (durch private BU) | Ja |
| Beitragsbelastung | Pflichtbeitrag | Pflichtbeitrag + BU-Beitrag | Nur BU-Beitrag |
| Für Versorgungswerks-Ärzte | Oft nicht verfügbar | Teilweise | Ja |
| Empfehlung | Nicht ausreichend | Optimal für GKV-Ärzte | Für Versorgungswerks-Ärzte |
Detailvergleich
Warum die Kombination sinnvoll ist
Allgemeinmediziner, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zahlen Beiträge und bauen Ansprüche auf. Diese staatliche Rente bildet eine Art Sockelabsicherung. Die private BU-Versicherung ergänzt diese Basis und sichert den Einkommensunterschied zwischen EM-Rente und tatsächlichem Bedarf.
Abstimmung der BU-Rente auf die EM-Rente
Wer bereits EM-Rente bezieht, benötigt privat eine geringere Rente als jemand ohne staatlichen Anspruch. Eine sorgfältige Kalkulation vermeidet überhöhte Beiträge und spart Prämien. Die private BU-Rente sollte in diesem Fall die Lücke zwischen EM-Rente und Nettobedarf schließen.
Sonderfall: Versorgungswerks-Ärzte
Allgemeinmediziner, die ausschließlich über das ärztliche Versorgungswerk abgesichert sind, haben keine gesetzliche EM-Rente. Hier ist eine vollständig private BU-Absicherung notwendig. Das Versorgungswerk bietet zwar eigene BU-Leistungen, die aber in Höhe und Umfang variieren.
Wann ist welche Option besser?
Kombination aus EM-Rente und privater BU ist der Goldstandard für GKV-Pflichtversicherte Allgemeinmediziner.
Ausschließlich private BU empfiehlt sich für Ärzte im Versorgungswerk oder für freiberuflich tätige Ärzte ohne gesetzliche Rentenversicherung.
Fazit
Die Kombination aus staatlicher EM-Rente und privater BU bietet Allgemeinmedizinern die stärkste Absicherung. Ärzteversichert empfiehlt, beide Säulen bewusst zu gestalten und aufeinander abzustimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
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