Allgemeinmediziner, die berufsunfähig werden, stehen vor zwei Herausforderungen: der Einkommenssicherung und der Sicherstellung ihrer eigenen Krankenversicherung. Bei Bezug einer EM-Rente ändern sich die Rahmenbedingungen für die private Krankenversicherung erheblich. Eine vorausschauende Planung ist entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Bezug der staatlichen EM-Rente bleibt eine bestehende PKV bestehen, muss aber weiterhin selbst bezahlt werden.
- PKV-Beiträge sind im Berufsunfähigkeitsfall ohne ausreichendes Einkommen eine erhebliche Belastung.
- Private BU-Rentenhöhe sollte PKV-Beitrag berücksichtigen – dieser kann bei Allgemeinmedizinern über 1.000 Euro monatlich liegen.
- Ein Wechsel in die GKV ist im Leistungsfall in der Regel nicht möglich.
Vergleichstabelle
| Kriterium | EM-Rente allein | EM-Rente + BU + PKV-Schutz |
|---|---|---|
| PKV-Beitrag weiter fällig | Ja | Ja |
| PKV-Beitrag finanziert durch | EM-Rente (oft unzureichend) | EM-Rente + BU-Rente |
| Wechsel in GKV möglich | In der Regel nein | Nein |
| Beitragsbefreiung PKV | Nicht automatisch | Ggf. bei BU-Tarifen mit PKV-Option |
| Versorgungsqualität | Weiterhin privat | Weiterhin privat |
Detailvergleich
PKV im Leistungsfall: Beiträge laufen weiter
Allgemeinmediziner, die privat krankenversichert sind, zahlen ihren PKV-Beitrag unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht. Im Berufsunfähigkeitsfall kann die EM-Rente allein kaum die PKV-Prämien und den Lebensunterhalt finanzieren. Eine ausreichend hohe BU-Rente ist daher unerlässlich.
Kombination BU und PKV-Beitragsbefreiung
Einige BU-Tarife bieten spezielle Klauseln, die im Leistungsfall die PKV-Beiträge übernehmen oder reduzieren. Alternativ können separate Krankentagegeldpolicen oder Beitragsbefreiungen in der PKV vertraglich vereinbart werden.
Kein Wechsel zur GKV im Leistungsfall
Ein Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Allgemeinmediziner im Leistungsfall in der Regel verschlossen. Die Pflichtmitgliedschaft in der GKV setzt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis voraus – das bei Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht.
Wann ist welche Option besser?
Nur EM-Rente ohne Ergänzung ist für PKV-versicherte Allgemeinmediziner keine tragfähige Lösung, da die PKV-Beiträge meist nicht gedeckt werden.
EM-Rente kombiniert mit ausreichend hoher privater BU ist der richtige Weg, um sowohl Lebenshaltungskosten als auch PKV-Beiträge zu sichern.
Fazit
Die Kombination aus EM-Rente, privater BU und PKV muss sorgfältig kalkuliert werden. Ärzteversichert empfiehlt, die PKV-Beiträge explizit in der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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