Für Praxisinhaber ist die Berufsunfähigkeit ein doppeltes Risiko: Sie verlieren ihr Einkommen und gleichzeitig laufen die Praxiskosten weiter. Ein nüchterner Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen der staatlichen Erwerbsminderungsrente und einer privaten BU-Versicherung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisinhaber tragen bei Berufsunfähigkeit laufende Kosten (Miete, Personal, Leasing), die die EM-Rente nicht deckt.
- Die private BU kostet Praxisinhaber je nach Alter und Absicherungshöhe 150–500 Euro monatlich – leistet aber ein Vielfaches im Ernstfall.
- Ohne private BU droht im Leistungsfall die Insolvenz der Praxis.
- Die steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge verbessert das Kosten-Nutzen-Verhältnis erheblich.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Erwerbsminderungsrente | Private BU für Praxisinhaber |
|---|---|---|
| Monatliche Rente | 800–1.500 € | 5.000–15.000 € möglich |
| Praxiskosten gedeckt | Nein | Ja, wenn entsprechend versichert |
| Monatlicher Beitrag | Pflichtbeitrag | 150–500 € (steuerlich absetzbar) |
| Steuerliche Behandlung | Renteneinkünfte steuerpflichtig | Beiträge als Sonderausgaben |
| Kosten-Nutzen-Ratio | Niedrig | Hoch bei hohem Einkommen |
Detailvergleich
Kosten der privaten BU im Vergleich zum Nutzen
Ein Allgemeinmediziner mit 45 Jahren und einer gewünschten BU-Rente von 6.000 Euro monatlich zahlt je nach Gesundheitszustand und Vertragslaufzeit 200–400 Euro monatlich. Im Leistungsfall leistet die Versicherung über 10–20 Jahre, was einer Gesamtleistung von 720.000 bis 1,44 Millionen Euro entspricht – ein sehr günstiges Verhältnis.
Praxiskosten als besonderes Risiko
Praxisinhaber haben im Leistungsfall nicht nur persönliche Kosten, sondern auch laufende Praxiskosten: Miete, MFA-Gehälter, Leasingraten für Geräte. Diese laufen auch dann weiter, wenn die Praxis krankheitsbedingt geschlossen ist oder die Übergabe vorbereitet wird. Eine separate Betriebskostenabsicherung oder eine ausreichend hohe BU-Rente ist unerlässlich.
Steueroptimierung der BU-Beiträge
BU-Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Praxisinhaber mit hohem Grenzsteuersatz verbessert sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis durch die Steuerersparnis merklich.
Wann ist welche Option besser?
EM-Rente als alleinige Absicherung ist für Praxisinhaber absolut unzureichend – die staatliche Rente deckt nicht einmal die laufenden Praxiskosten.
Private BU ist für jeden Praxisinhaber ein Pflichtbaustein, dessen Kosten angesichts des potenziellen Schadens gering erscheinen.
Fazit
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis spricht eindeutig für die private BU – gerade für Praxisinhaber. Ärzteversichert empfiehlt, die BU-Rente auf Praxiskosten und Privatleben auszurichten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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