Die Wahl zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und doppelter Buchführung (Bilanzierung) hat für Arztpraxen erhebliche Auswirkungen auf den administrativen Aufwand und die steuerliche Gestaltungsfreiheit. Niedergelassene Ärzte als Freiberufler sind in der Regel zur EÜR berechtigt, können aber freiwillig bilanzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Ärzte als Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig und können die EÜR nutzen.
  • Die EÜR ist einfacher, verursacht weniger Kosten und reicht für die meisten Arztpraxen aus.
  • Bilanzierung erlaubt mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Periodenabgrenzung, Rückstellungen).
  • Ärzte in der Rechtsform einer GmbH oder AG sind bilanzierungspflichtig.

Vergleichstabelle

KriteriumEÜRBilanzierung
Pflicht für FreiberuflerNeinNein (freiwillig möglich)
AufwandGeringHoch
SteuerberaterkostenGeringerHöher
SteuergestaltungBegrenztUmfangreicher
Rückstellungen möglichNeinJa
PeriodenabgrenzungNeinJa

Detailvergleich

EÜR: Der Standard für Arztpraxen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst Einnahmen und Ausgaben nach dem Zuflussprinzip. Sie ist einfach zu erstellen, verursacht geringe Steuerberaterkosten und reicht für die meisten freiberuflichen Arztpraxen vollständig aus. Der Jahresabschluss besteht lediglich aus der EÜR-Anlage zur Einkommensteuererklärung.

Bilanzierung: Mehr Gestaltung, mehr Aufwand

Die doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht eine periodengerechte Abgrenzung und die Bildung von Rückstellungen (z. B. für Urlaubsgeld, Steuernachzahlungen). Das bietet mehr steuerliche Gestaltungsfreiheit, erfordert aber deutlich mehr Aufwand und höhere Steuerberaterkosten.

Wann wird Bilanzierung Pflicht?

Ärzte, die eine Praxis als GmbH betreiben, sind nach Handels- und Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet. Auch Gemeinschaftspraxen in bestimmten Rechtsformen können zur Bilanzierung verpflichtet sein.

Wann ist welche Option besser?

EÜR, für alle freiberuflichen niedergelassenen Ärzte als Einzelkämpfer oder Gemeinschaftspraxis GbR.

Bilanzierung, sinnvoll, wenn die Praxis als GmbH geführt wird oder wenn umfangreiche steuerliche Gestaltung gewünscht ist.

Fazit

Für die Mehrheit der Arztpraxen ist die EÜR die praktische und kostengünstige Wahl. Ärzteversichert empfiehlt, die Buchführungsmethode mit dem Steuerberater zu besprechen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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