Arztpraxen sind auf zuverlässige Sachversicherungen angewiesen, um Schäden an Einrichtung, Geräten und Gebäude abzusichern. Glasversicherung und Inhaltsversicherung decken unterschiedliche Risiken ab und sind für die meisten Praxen beide relevant, die Frage ist, in welcher Kombination.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Glasversicherung deckt Glasbruchschäden (Schaufensterscheiben, Spiegel, Glasvitrinen) ab.
  • Die Inhaltsversicherung sichert das gesamte bewegliche Inventar der Praxis gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und mehr.
  • Beide Versicherungen schließen sich nicht aus, sie decken unterschiedliche Risiken.
  • Für Arztpraxen mit teuren medizinischen Geräten ist die Inhaltsversicherung unverzichtbar.

Vergleichstabelle

KriteriumGlasversicherungInhaltsversicherung
Versicherte SchädenGlasbruchFeuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm
Gedecktes InventarGlasflächen, VitrinenGesamtes Praxisinventar
Jährliche KostenCa. 100–300 €Ca. 300–1.500 € (je nach Wert)
Medizingeräte gedecktNeinJa (wenn vereinbart)
Kombination sinnvollJaJa
PflichtNeinNein, aber empfohlen

Detailvergleich

Glasversicherung: Spezialschutz für Glasflächen

Die Glasversicherung ist ein Spezialprodukt, das Glasbruchschäden absichert, von der Eingangstür über Vitrinen bis zu Spiegel und Glasregalböden. Für Praxen mit großen Schaufenstern oder vielen Glasflächen ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Die Kosten sind in der Regel überschaubar.

Inhaltsversicherung: Umfassender Praxisschutz

Die Inhaltsversicherung ist der wichtigere Baustein für Arztpraxen. Sie deckt den gesamten Praxisinhalt, von Möbeln über Empfangsequipment bis zu medizinischen Geräten, gegen eine breite Palette von Schadenursachen ab. Bei Einbruch oder Feuer kann der Schaden schnell sechsstellig werden; ohne Inhaltsversicherung droht der Existenzverlust.

Spezialklauseln für Medizintechnik

Teure medizinische Geräte (Ultraschallgeräte, EKG-Apparate) sollten in der Inhaltsversicherung explizit vereinbart werden. Elektronikversicherungen oder All-Risk-Deckungen können als Ergänzung sinnvoll sein.

Wann ist welche Option besser?

Glasversicherung allein, nur wenn die Praxis über Inhaltsversicherung verfügt und ergänzend spezifischen Glasschutz benötigt.

Inhaltsversicherung, für jede Arztpraxis als Basisabsicherung unverzichtbar.

Kombination beider Versicherungen, für umfassenden Sachschutz der Praxis empfohlen.

Fazit

Arztpraxen sollten beide Versicherungen kombinieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Inhaltsversicherung als Pflichtbaustein und die Glasversicherung als günstige Ergänzung abzuschließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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