Arztpraxen verfügen oft über großflächige Glasfronten, hochwertige Einrichtung und teure medizinische Geräte. Ein Einbruchschaden, ein Sturm oder ein Vandalismusfall kann erhebliche Kosten verursachen. Glasversicherung und Inhaltsversicherung sind zwei unterschiedliche Policen mit sich ergänzenden Deckungsbereichen; die Frage ist, welche wirklich notwendig ist und ob eine Kombination lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Glasversicherung deckt Schäden an Fenstern, Schaufronten, Türen und sonstigen Scheiben durch Bruch jeglicher Ursache.
- Die Inhaltsversicherung deckt Schäden am Praxisinventar (Möbel, Geräte, Vorräte) durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und weitere Grundgefahren.
- Beide Policen überschneiden sich bei Einbruchschäden; eine Doppeldeckung sollte vermieden werden.
- Für Praxen mit großen Glasfronten oder teuren Schaufenstern ist die Glasversicherung eine wichtige Ergänzung zur Inhaltsversicherung.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Glasversicherung | Inhaltsversicherung |
|---|---|---|
| Versicherter Gegenstand | Glasscheiben, Spiegel, Glasvitrinen | Inventar, Geräte, Einrichtung |
| Gedeckte Ursachen | Bruch jeglicher Art | Feuer, Einbruch, Wasser, Sturm |
| Glasbruch durch Einbruch | Ja | Teilweise (als Einbruchschaden) |
| Medizinische Geräte | Nicht abgedeckt | Ja (mit Geräteversicherung) |
| Jahresprämie (Richtgröße) | Gering (ab ca. 100 €) | Mittel bis hoch (ab ca. 300 €) |
| Sinnvoll für Praxen | Mit Glasfronten, Showrooms | Alle Praxen |
Detailvergleich
Glasversicherung: Spezialisierter Schutz für Scheiben
Die Glasversicherung deckt Bruchschäden an allen versicherten Glasflächen unabhängig von der Ursache; ob Vandalismus, versehentlicher Schaden oder Sturm spielt keine Rolle. Für Praxen mit großen Schaufensterfronten, Glaswänden oder Sanitärspiegeln ist das ein relevanter Schutz, da die Kosten für Glasreparatur und Austausch schnell mehrere Tausend Euro erreichen können. Eine eigenständige Police kann günstiger sein als ein Glasbausteinzusatz in der Inhaltsversicherung.
Inhaltsversicherung: Grundschutz für das Praxisinventar
Die Praxisinhaltsversicherung ist für jede Arztpraxis unverzichtbar. Sie schützt alle beweglichen Gegenstände der Praxis gegen die klassischen Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden und Sturm. Teure medizinische Geräte (Ultraschallgerät, Lasersystem, EKG-Anlage) sollten explizit in der Versicherungssumme berücksichtigt werden; Unterversicherung ist ein häufiges Problem. Zusatzbausteine für elektronische Geräte oder Betriebsunterbrechung sind empfehlenswert.
Überschneidungen und Doppeldeckungen
Bei einem Einbruch mit Glasschaden können potenziell beide Policen ansprechen. Es ist wichtig, die genaue Subsidiaritätsklausel der jeweiligen Verträge zu kennen, um Doppeldeckungen und Prämienoptimierung zu ermöglichen. Manche Inhaltsversicherungen enthalten bereits eine Glasdeckung als Baustein; in diesem Fall ist eine separate Glasversicherung unnötig.
Wann ist welche Option besser?
Glasversicherung ist besonders sinnvoll für Praxen mit großen Glasflächen, Eingangstüren aus Glas oder Glaselementen in der Einrichtung; als eigenständige Police nur dann, wenn der Glasschutz in der Inhaltsversicherung fehlt.
Inhaltsversicherung ist für alle Arztpraxen obligatorisch und bildet die Grundlage des Sachversicherungsschutzes; sie sollte immer vorhanden sein und regelmäßig auf ausreichende Versicherungssummen geprüft werden.
Fazit
Beide Versicherungsarten erfüllen unterschiedliche Schutzfunktionen und können sich sinnvoll ergänzen. Ärzteversichert empfiehlt, beim nächsten Versicherungscheck zu prüfen, ob die Inhaltsversicherung bereits einen Glasbaustein enthält und ob die Versicherungssummen dem aktuellen Praxiswert entsprechen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV – Sachversicherungen für Gewerbebetriebe
- Bundesärztekammer – Praxisabsicherung und Versicherungen
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Produktinformation
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