Die GOÄ-Steigerungssätze bestimmen maßgeblich, welches Honorar Ärzte für ihre Leistungen abrechnen können. Chirurgen und Dermatologen haben unterschiedliche Abrechnungsprofile, ein Vergleich zeigt, wo welche Potenziale liegen und was zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der einfache Steigerungssatz (1,0x) ist die Mindestabrechnung; der 2,3-fache Satz gilt als Regelleistung.
  • Chirurgen können für operative Leistungen höhere absolute Honorare erzielen, aber Steigerungssätze sind formal gedeckelt.
  • Dermatologen haben im ambulanten Bereich attraktive IGeL-Möglichkeiten, die mit hohen Steigerungssätzen abgerechnet werden können.
  • Begründungspflicht besteht ab dem 2,3-fachen Satz.

Vergleichstabelle

KriteriumChirurgieDermatologie
Typischer Steigerungssatz1,8–2,3 (operative Leistungen)2,3–3,5 (kosmetische/IGeL)
BegründungspflichtAb 2,3-fachem SatzAb 2,3-fachem Satz
IGeL-PotenzialMittelSehr hoch
LeistungsvielfaltHoch (OP-Ziffern)Hoch (Diagnostik, Behandlung)
Durchschnittliches Honorar pro FallHoch (operative Leistungen)Mittel bis hoch

Detailvergleich

Steigerungssätze in der Chirurgie

Chirurgische Leistungen werden nach dem operativen GOÄ-Leistungsverzeichnis abgerechnet. Die Punktwerte für Operationen sind vergleichsweise hoch; Steigerungssätze über dem 2,3-fachen müssen jedoch begründet werden. Für komplexe Eingriffe mit langer Operationszeit oder besonderem Aufwand sind höhere Steigerungsfaktoren häufig gut begründbar.

Steigerungssätze in der Dermatologie

Dermatologen können insbesondere im IGeL-Bereich (Hautkrebsscreening, kosmetische Behandlungen, Lasertherapie) attraktive Steigerungssätze bis 3,5 abrechnen, sofern die Leistungserbringung medizinisch oder qualitativ begründet ist. Im Kassenbereich gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM); IGeL-Leistungen werden privatärztlich nach GOÄ abgerechnet.

Begründungspflicht und Dokumentation

Für Steigerungssätze über dem 2,3-fachen Satz ist eine schriftliche Begründung erforderlich. Die Begründung muss personenbezogen und fallbezogen sein, pauschale Begründungen werden von privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt.

Wann ist welche Option besser?

Höhere Steigerungssätze in der Chirurgie, gerechtfertigt bei aufwendigen Eingriffen mit besonderem technischen oder zeitlichen Aufwand.

Hohe Steigerungssätze in der Dermatologie, besonders im IGeL-Bereich mit kosmetischen oder präventiven Leistungen attraktiv.

Fazit

Steigerungssätze sind ein wichtiges Honoraroptimierungsinstrument. Ärzteversichert empfiehlt, die Begründungsdokumentation sorgfältig zu führen und regelmäßig zu schulen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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