Augenärzte sind in einer besonders interessanten Ausgangslage: Sie versorgen sowohl GKV-Patienten (Abrechnung nach EBM) als auch Privatpatienten (Abrechnung nach GOÄ). Dazu kommen umfangreiche IGeL-Möglichkeiten. Ein systematischer Vergleich zeigt, wo das Honorarpotenzial am größten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EBM gilt für alle GKV-Patienten, die Vergütung ist budgetiert und sinkend.
  • Die GOÄ gilt für Privatpatienten und Selbstzahler, sie bietet höhere Honorare und mehr Gestaltungsspielraum.
  • Augenärzte haben ein breites IGeL-Spektrum (Kontaktlinsenanpassung, Laservorsorge), das nur nach GOÄ abgerechnet werden kann.
  • Eine gemischte Praxis (GKV + PKV + IGeL) ist für Augenärzte wirtschaftlich empfohlen.

Vergleichstabelle

KriteriumEBM (GKV)GOÄ (PKV / IGeL)
VergütungBudgetiert, niedrigerHöher, individuell
SteigerungssätzeKeineJa (bis 3,5)
IGeL-LeistungenNicht abrechenbarJa
VerwaltungsaufwandGering (KV-Abrechnung)Mittel (Privatrechnung)
ZahlungsunsicherheitGeringHöher bei Privatpatienten
Strategische EmpfehlungBasisversorgung GKVUmsatzsteigerung durch PKV/IGeL

Detailvergleich

EBM: Stabile aber begrenzte Vergütung

Die Abrechnung nach EBM ist für Augenärzte mit GKV-Kassenzulassung Standard. Die Vergütung erfolgt über einen Regelleistungsvolumen (RLV) und ist budgetiert, das bedeutet, nach Erreichen des Quartalsbudgets werden zusätzliche Leistungen nur noch zu einem niedrigeren Satz vergütet oder gar nicht. Für Augenärzte, die viele GKV-Patienten versorgen, ist die Optimierung der EBM-Abrechnung entscheidend.

GOÄ: Höheres Honorar, mehr Spielraum

Die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ bietet Augenärzten erheblich mehr Honorar pro Leistung. Diagnostische Leistungen (z. B. OCT, Gesichtsfeldmessung) werden nach GOÄ deutlich besser vergütet als nach EBM. Zusätzlich können IGeL-Leistungen nur nach GOÄ abgerechnet werden.

IGeL-Potenzial in der Augenheilkunde

Augenärzte haben ein besonders attraktives IGeL-Angebot: Glaukomvorsorge-Untersuchungen, Kontaktlinsenanpassung, Augendruckmessung, Refraktionsuntersuchungen. Diese Leistungen werden ausschließlich nach GOÄ abgerechnet und können erheblich zum Praxisumsatz beitragen.

Wann ist welche Option besser?

EBM, unverzichtbar für die Basisversorgung der GKV-Patienten; Optimierungspotenzial durch korrekte Ziffer-Auswahl.

GOÄ, für Privatpatienten und IGeL-Leistungen; deutlich höheres Honorarpotenzial für Augenärzte.

Fazit

Augenärzte sollten EBM und GOÄ strategisch kombinieren. Ärzteversichert empfiehlt, den Privatpatientenanteil gezielt auszubauen und IGeL-Leistungen professionell zu kommunizieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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