Ärzte, die eine Praxis aufgebaut oder geerbt haben, sollten die Wahl des Güterstands sorgfältig treffen. Im Scheidungsfall kann die falsche Entscheidung den Praxiswert und das Privatvermögen erheblich gefährden. Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft sind die wichtigsten Optionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Normalfall in Deutschland, Praxiswert und Vermögenszuwachs können im Scheidungsfall ausgeglichen werden müssen.
- Gütertrennung schützt das Praxisvermögen vollständig vor dem Zugewinnausgleich.
- Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kann das Praxisvermögen gezielt ausklammern.
- Die Wahl des Güterstands sollte durch einen Ehevertrag geregelt werden.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Zugewinngemeinschaft | Gütertrennung |
|---|---|---|
| Praxiswert im Scheidungsfall | Ggf. Zugewinnausgleich | Kein Ausgleich |
| Gesetzlicher Standard | Ja | Nein (Ehevertrag nötig) |
| Erbschaftsteuer | Günstig | Weniger günstig |
| Schutz Privatvermögen | Begrenzt | Vollständig |
| Ehevertrag nötig | Nein (aber empfohlen) | Ja |
| Kompromiss möglich | Modifizierte Zugewinngemeinschaft | N/A |
Detailvergleich
Zugewinngemeinschaft: Risiko für Praxiswert
Im gesetzlichen Normalfall der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der Zugewinn beider Ehepartner ausgeglichen. Wenn die Praxis während der Ehe deutlich an Wert gewonnen hat, kann der Ausgleichsanspruch erheblich sein und die finanzielle Existenz der Praxis gefährden.
Gütertrennung: Klare Trennung, aber Nachteile bei Erbschaft
Die Gütertrennung schützt das Praxisvermögen vollständig: Im Scheidungsfall gibt es keinen Zugewinnausgleich. Allerdings verliert der überlebende Ehegatte im Erbfall die günstige Erbschaftsteuer-Begünstigung, die bei der Zugewinngemeinschaft automatisch besteht.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft als goldener Mittelweg
Viele Ärzte entscheiden sich für eine modifizierte Zugewinngemeinschaft: Das Praxisvermögen wird im Ehevertrag ausdrücklich vom Zugewinnausgleich ausgenommen, das Privatvermögen bleibt im gesetzlichen Güterstand.
Wann ist welche Option besser?
Zugewinngemeinschaft, für Ärzte, die keine Praxis besitzen oder wenn beide Partner ähnlich hohe Vermögen aufgebaut haben.
Gütertrennung, für Ärzte mit hohem Praxiswert, die maximalen Schutz wünschen und die Erbschaftsteuernachteile akzeptieren.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft, die empfohlene Lösung für die meisten niedergelassenen Ärzte mit Praxiswert.
Fazit
Der Güterstand ist eine der wichtigsten Vermögensschutzentscheidungen für Ärzte. Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig einen Ehevertrag zu gestalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
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