Ärzte, die als Gutachter tätig sind, können zwischen Festhonorar und Stundenhonorar wählen, wenn der Auftraggeber eine freie Vereinbarung zulässt. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile für die Honorarplanung und das wirtschaftliche Ergebnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Festhonorar bietet Planbarkeit für Auftraggeber, birgt aber für den Gutachter das Risiko von Mehraufwand.
- Das Stundenhonorar entlohnt tatsächlichen Aufwand, kann aber höher ausfallen und wird von manchen Auftraggebern abgelehnt.
- Bei Gerichtsgutachten gilt das JVEG (meist Stundensatz), bei Privatgutachten sind beide Modelle möglich.
- Die Wahl hängt von der Komplexität des Gutachtens und der Verhandlungsposition ab.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Festhonorar | Stundenhonorar |
|---|---|---|
| Planbarkeit für Arzt | Gering (Mehraufwand-Risiko) | Hoch (Aufwand = Vergütung) |
| Planbarkeit für Auftraggeber | Hoch | Gering |
| Risiko bei Komplexität | Beim Gutachter | Beim Auftraggeber |
| Üblich bei | Privatgutachten, einfache Fälle | Gerichtsgutachten (JVEG), komplexe Fälle |
| Durchschnittliches Ergebnis | Variabel | Marktkonform |
| Nachverhandlung | Selten möglich | Nicht nötig |
Detailvergleich
Festhonorar: Transparenz mit Risiko
Ein Festhonorar gibt dem Auftraggeber Kostensicherheit. Für den Gutachter-Arzt bedeutet es jedoch ein Risiko: Wenn das Gutachten komplexer wird als erwartet, steigt der Zeitaufwand ohne zusätzliche Vergütung. Bei standardisierten, gut definierten Gutachten ist das Risiko überschaubar.
Stundenhonorar: Aufwandsgerecht und risikoarm
Das Stundenhonorar vergütet den tatsächlichen Zeitaufwand. Bei Gerichtsgutachten ist dies durch das JVEG geregelt (Stundensatz je nach Fachgebiet). Bei Privatgutachten können Ärzte als Gutachter höhere Stundensätze verhandeln. Das wirtschaftliche Ergebnis entspricht dem tatsächlichen Aufwand.
Kombination als Kompromiss
Viele Gutachter vereinbaren ein Festhonorar mit einer Deckelungsklausel: Wenn der Aufwand ein bestimmtes Maß überschreitet, wird stundenweise abgerechnet. Das bietet Planbarkeit für beide Seiten.
Wann ist welche Option besser?
Festhonorar, für standardisierte, klar definierte Gutachten mit geringem Komplexitätsrisiko.
Stundenhonorar, für komplexe, zeitaufwendige Gutachten und bei Gerichtsgutachten nach JVEG.
Fazit
Die Wahl des Honorarmodells hängt von der Gutachtenart und der Verhandlungsposition ab. Ärzteversichert empfiehlt, das Stundenhonorar für komplexe Fälle zu favorisieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
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