Niedergelassene Ärzte stehen vor der strategischen Frage, wie sie ihr Honorar steigern können. Zwei grundlegende Ansätze stehen einander gegenüber: mehr Patienten behandeln (Mengensteigerung) oder durch gezielte Leistungsoptimierung, IGeL-Angebote und bessere Dokumentation mehr je Patient erlösen (Fallwertsteigerung). Beide Wege haben unterschiedliche Risiken, Ertragsgrenzen und Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mengensteigerung im EBM-System stößt durch das Regelleistungsvolumen (RLV) schnell an Budgetgrenzen; über dem RLV werden zusätzliche Fälle oft nur zu einem Bruchteil vergütet.
  • Fallwertsteigerung durch bessere Dokumentation, zusätzliche Leistungsziffern und IGeL-Angebote ermöglicht höheres Honorar ohne Mehrzahl an Patienten.
  • Mengensteigerung erhöht die Arbeitsbelastung linear; Fallwertsteigerung kann bei gleichem Zeitaufwand deutlich mehr Ertrag bringen.
  • Für Privatpatientenabrechnung gilt das RLV nicht; hier sind Steigerungssätze und GOÄ-Optimierung der wirksamere Hebel.

Vergleichstabelle

KriteriumMengensteigerungFallwertsteigerung
Ertragswirkung im EBMGering (RLV-Deckelung)Hoch (keine Deckelung je Fall)
ArbeitsbelastungSteigt linearBleibt konstant oder sinkt
Burnout-RisikoHochGering
InvestitionsbedarfGeringMittel (Schulung, IGeL-Equipment)
Privatpatienten-PotenzialBegrenzt durch TerminkapazitätHoch (Steigerungssätze, IGeL)
NachhaltigkeitBegrenztHoch

Detailvergleich

Mengensteigerung: Schnell an Grenzen

Mehr Patienten zu behandeln erscheint auf den ersten Blick die einfachste Weg zur Umsatzsteigerung. Im GKV-System führt Mengensteigerung jedoch schnell in die RLV-Falle: Wer sein Regelleistungsvolumen überschreitet, wird für Mehrleistungen nur mit einem deutlich reduzierten Punktwert vergütet. Der Aufwand steigt linear mit der Fallzahl; der Ertrag stagniert. Hinzu kommt das erhöhte Burnout-Risiko durch Arbeitsverdichtung, das langfristig die Praxisqualität und Patientenzufriedenheit gefährdet.

Fallwertsteigerung: Mehr Ertrag je Patient

Die Optimierung des Fallwerts setzt an der Vollständigkeit der Abrechnung an: Werden alle erbrachten Leistungen korrekt dokumentiert und alle relevanten Ziffern abgerechnet? Werden Chronikerzuschläge, Qualitätszuschläge und Kooperationsleistungen vollständig erfasst? IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) bieten außerdem Ertragspotenzial, das außerhalb des GKV-Budgets liegt. Ein strukturiertes IGeL-Konzept mit klarer Kommunikation, Aufklärungsbogen und GOÄ-konformer Abrechnung kann den Praxisumsatz erheblich steigern, ohne die Fallzahl zu erhöhen.

Dokumentation als unterschätzter Hebel

Viele Praxen verschenken Honorar durch unvollständige Dokumentation: Diagnosen werden nicht kodiert, Chroniker nicht als solche erfasst, Hausbesuche nicht separat abgerechnet. Eine Abrechnungsanalyse durch die KV oder einen spezialisierten Berater deckt regelmäßig Optimierungspotenzial im vier- bis fünfstelligen Jahresbereich auf.

Wann ist welche Option besser?

Mengensteigerung ist kurzfristig sinnvoll bei Praxen deutlich unter dem RLV-Limit; sobald das RLV erreicht ist, sinkt die Marginalrendite zusätzlicher Fälle erheblich.

Fallwertsteigerung empfiehlt sich für etablierte Praxen am oder über dem RLV-Limit sowie für alle Praxen mit Privatpatientenanteil, die GOÄ-Steigerungssätze und IGeL-Potenzial noch nicht ausschöpfen.

Fazit

Für die meisten etablierten Praxen ist die Fallwertsteigerung der nachhaltigere und gesündere Weg zur Honoraroptimierung. Ärzteversichert empfiehlt, einmal jährlich die eigene Abrechnungsstruktur analysieren zu lassen und IGeL-Angebote systematisch und leitlinienkonform zu kommunizieren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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