Arztpraxen investieren in hochwertige Ausstattung, von der Empfangstheke bis zum bildgebenden Gerät. Doch welche Versicherung schützt was? Inhaltsversicherung und Elektronikversicherung überschneiden sich teilweise, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte. Dieser Vergleich zeigt, wo die Grenzen liegen und welche Kombination für Praxisinhaber sinnvoll ist.

Kriterien im Überblick

Inhaltsversicherung: Deckt das gesamte bewegliche Inventar der Praxis ab, darunter Möbel, Instrumente, allgemeines Praxismaterial und einfache Geräte. Typische Gefahren sind Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Die Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert des Gesamtinventars.

Elektronikversicherung: Spezialisiert auf elektronische und elektrische Geräte wie Ultraschallgeräte, EKG-Geräte, PC-Systeme und Medizinprodukte. Deckt Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit und innere Betriebsschäden ab, also Ursachen, die eine normale Inhaltsversicherung ausschließt.

Direkter Vergleich

KriteriumInhaltsversicherungElektronikversicherung
SchutzgegenstandGesamtes InventarNur elektronische Geräte
GefahrenFeuer, Einbruch, Wasser, SturmAuch Bedienungsfehler, Überspannung
Innere SchädenNeinJa
PrämieNiedrig bis mittelAbhängig von Gerätewert
Wichtig fürGrundausstattungHochwertige Medizintechnik

Inhaltsversicherungen schließen elektronische Geräteschäden durch Betriebsunfall oder technische Defekte oft explizit aus. Eine Elektronikversicherung greift hier, ist aber auf Geräte beschränkt und ersetzt keine Möbel oder Instrumente ohne Elektronik.

Empfehlung für Ärzte

Praxisinhaber sollten beide Versicherungen kombinieren: Die Inhaltsversicherung als Basisschutz für das gesamte Inventar, ergänzt durch eine Elektronikversicherung für hochwertige Medizingeräte wie Ultraschallgeräte, Röntgengeräte oder Computertomographen. Die genaue Abgrenzung der versicherten Gegenstände im Vertrag vermeidet Doppelversicherung und Deckungslücken.

Ärzteversichert unterstützt Sie bei der maßgeschneiderten Kombination beider Policen und der richtigen Bewertung Ihrer Praxisausstattung.

Weiterführende Quellen:

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