Die Entscheidung, ob ein niedergelassener Arzt ausschließlich GKV-Patienten behandelt (Kassenarzt), ausschließlich privat tätig ist (Privatarzt ohne Kassenzulassung) oder eine Mischform betreibt, hat weitreichende Konsequenzen für Einkommen, Patientenstruktur, Abrechnungssystem und den notwendigen Versicherungsschutz. Beide Modelle haben ihre Berechtigung; der Vergleich hilft, die beste Entscheidung für die eigene Praxissituation zu treffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kassenärzte rechnen über die KV nach EBM ab; das Einkommen ist durch Budgetierungen gedeckelt, aber planbar und stabil.
  • Privatärzte rechnen nach GOÄ direkt mit Patienten oder PKV ab; das Einkommenspotenzial ist höher, die Patientenzahl aber geringer.
  • Der Privatarzt ohne Kassenzulassung hat keinen gesicherten Patientenstamm; ein ausreichendes Patientenaufkommen muss aufgebaut werden.
  • Der Absicherungsbedarf (Berufshaftpflicht, BU, Betriebsunterbrechung) ist bei beiden Modellen ähnlich; Details unterscheiden sich in der Risikostruktur.

Vergleichstabelle

KriteriumKassenarztPrivatarzt (ohne KV-Zulassung)
AbrechnungssystemEBM über KVGOÄ direkt
Honorar je FallBegrenzt (RLV, Budget)Deutlich höher
PatientenanzahlHochGering
PlanungssicherheitHoch (KV-Abrechnung)Mittel bis gering
ZulassungserfordernisJa (Kassenzulassung)Nein (Approbation genügt)
VersorgungspflichtJaNein

Detailvergleich

Kassenarzt: Planbarkeit und Versorgungsauftrag

Vertragsärzte (Kassenärzte) haben einen gesicherten Patientenstamm; die breite GKV-Bevölkerung kommt zu ihnen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über die Kassenärztliche Vereinigung; das Honorar wird durch das RLV begrenzt. Ein gut geführter kassenärztlicher Betrieb generiert ein stabiles Jahreseinkommen; Prognosen auf Basis historischer Fallzahlen und Punktwerte sind möglich. Die Versorgungspflicht verpflichtet zur Behandlung aller GKV-Versicherten; die Praxisöffnungszeiten unterliegen Mindestvorgaben.

Privatarzt: Hohes Honorar mit höherem Risiko

Ein Arzt ohne Kassenzulassung rechnet ausschließlich nach GOÄ ab; der Honoraranteil je Behandlungsfall ist deutlich höher. Das Geschäftsmodell setzt aber voraus, dass eine ausreichende Anzahl zahlungsbereiter Privatpatienten oder Selbstzahler die Praxis aufsucht. In urbanen Lagen mit hohem PKV-Anteil kann dieses Modell sehr erfolgreich sein; in ländlichen Gebieten ist es kaum tragfähig. Der Aufbau eines Privatpatientenstamms dauert mehrere Jahre.

Gemischte Praxis: Die häufigste Realität

In der Praxis führen die meisten niedergelassenen Ärzte eine gemischte Praxis mit GKV-Kassenzulassung und einer Teilgruppe von Privatpatienten. Der Anteil der PKV-Patienten am Gesamtumsatz übersteigt in vielen Fachgebieten den Anteil an der Fallzahl erheblich; 10 bis 15 Prozent Privatpatienten können 30 bis 40 Prozent des Umsatzes ausmachen.

Wann ist welche Option besser?

Kassenarztpraxis empfiehlt sich für Ärzte, die eine breite Versorgungsverantwortung übernehmen, in ländlichen oder einkommensschwachen Regionen tätig sind und ein planbares stabiles Einkommen bevorzugen.

Privatarztpraxis (ohne KV-Zulassung) ist sinnvoll für Spezialisten in urbanen Lagen mit nachgewiesener Nachfrage nach Privatleistungen; hohes Honorarrisiko erfordert unternehmerische Substanz.

Fazit

Das Einkommenspotenzial im privatärztlichen Bereich ist höher; die Planbarkeit und Stabilität spricht für das Kassarztmodell. Ärzteversichert empfiehlt, unabhängig vom gewählten Modell frühzeitig die Berufshaftpflichtversicherung auf die tatsächliche Tätigkeit abzustimmen und die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zu vernachlässigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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