Kassenarzt und Privatarzt sind keine streng getrennten Welten mehr, jedoch unterscheiden sich Abrechnungslogik, Einkommenspotenzial und Absicherungsbedarf grundlegend. Dieser Vergleich richtet sich an niedergelassene Ärzte, die ihre Praxisstrategie optimieren möchten.

Kriterien im Überblick

Kassenarzt (Vertragsarzt): Abrechnung nach EBM über die Kassenärztliche Vereinigung. Honorar ist durch Regelleistungsvolumen (RLV) und Degression begrenzt. Planbare, aber gedeckelte Einnahmen. Soziale Absicherung über Versorgungswerk.

Privatarzt (Wahlarzt/rein privat): Abrechnung nach GOÄ, keine Honorargrenze durch KV. Einkommen stark abhängig vom Privatpatientenanteil und Fachgebiet. Höheres Einkommenspotenzial, aber auch höheres Ausfallrisiko.

Direkter Vergleich

KriteriumKassenarztPrivatarzt
AbrechnungssystemEBM (KV)GOÄ (privat)
EinkommenssicherheitHoch (Quartalshonorare)Abhängig von Patientenstamm
EinkommenspotenzialBegrenzt durch RLVHöher, unbegrenzt
Administrative BelastungKV-Abrechnung, BudgetsEigenabrechnung, Mahnwesen
LiquiditätsplanungQuartalsweiseIndividuell steuerbar

Allgemeinmediziner und Kinderärzte haben als Kassenärzte planbare, aber oft moderate Einkommen. Spezialisten wie Orthopäden, Ophthalmologen oder Dermatologen mit hohem Privatanteil können deutlich höhere Erträge erzielen.

Empfehlung für Ärzte

Eine Mischpraxis mit kassenärztlicher Zulassung und aktiv entwickeltem Privatpatientenanteil kombiniert beide Vorteile: Einkommensstabilität durch Kassenpatienten und Einkommenspotenzial durch Privatpatienten. Die Absicherung durch BU-Versicherung und Versorgungswerk sollte unabhängig vom Praxismodell solide aufgestellt sein.

Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Honoraroptimierung und dem passenden Absicherungskonzept für Ihre Praxisstruktur.

Weiterführende Quellen:

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