Wenn Patienten einen Behandlungsfehler vermuten, kommt es zur kritischen Frage: Klage oder Schlichtung? Für Ärzte und ihre Haftpflichtversicherungen hat die Wahl des Verfahrens erhebliche Konsequenzen, finanziell wie reputationsbezogen.
Kriterien im Überblick
Klageverfahren: Vor dem ordentlichen Gericht. Klarer Rechtsweg, verbindliche Urteile, Vollstreckungsmöglichkeit. Teuer, zeitaufwendig (oft mehrere Jahre), öffentlich.
Schlichtungsverfahren: Außergerichtliche Beilegung durch Gutachterstellen (z.B. Schlichtungsstellen der Ärztekammern). Freiwillig, kostenlos für Patienten, schneller. Kein vollstreckbares Urteil.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Klageverfahren | Schlichtungsverfahren |
|---|---|---|
| Dauer | 2 bis 5 Jahre | 6 bis 18 Monate |
| Kosten für Arzt | Gerichtkosten, Anwaltskosten | Haftpflichtversicherung übernimmt |
| Öffentlichkeit | Grundsätzlich öffentlich | Vertraulich |
| Verbindlichkeit | Rechtskräftiges Urteil | Keine Vollstreckbarkeit |
| Reputationsrisiko | Hoch | Gering |
Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben hohe Expertise und sind für beide Seiten eine faire Lösung. Über 90 Prozent der Fälle werden ohne gerichtliches Verfahren abgeschlossen. Der Arzt muss am Verfahren aktiv mitwirken und sollte dies stets mit seiner Berufshaftpflichtversicherung abstimmen.
Empfehlung für Ärzte
Bei Behandlungsfehlervorwürfen gilt: sofort Berufshaftpflichtversicherung informieren, Dokumentation sichern, keinen eigenen schriftlichen Kontakt mit dem Patienten ohne Absprache mit dem Versicherer. Das Schlichtungsverfahren ist häufig die schnellere und reputationsschonendere Option. Die Klage bleibt für Fälle, in denen Schlichtungsergebnisse nicht akzeptiert werden.
Ärzteversichert vermittelt Berufshaftpflichtversicherungen, die auch im Schlichtungs- und Klageverfahren umfassend absichern.
Weiterführende Quellen:
- Bundesärztekammer: Schlichtungsstellen
- KBV: Behandlungsfehler und Haftung
- GDV: Berufshaftpflicht Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →