Niedergelassene Ärzte haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Krankheitsfall tragen sie das volle finanzielle Risiko. Krankentagegeld-Versicherung oder selbst angesparte Rücklagen, was ist die bessere Lösung?
Kriterien im Überblick
Krankentagegeld-Versicherung: Tagesgeldzahlung ab einer vereinbarten Karenzzeit. Schützt vor langen Ausfällen und bewahrt die Praxissubstanz. Prämie abhängig von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tagessatz.
Eigene Rücklagen: Liquiditätsreserve von mehreren Monatsgehältern auf Tages- oder Festgeldkonto. Keine Prämienbelastung, freie Verfügbarkeit. Versagen bei langen oder dauerhaften Ausfällen.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Krankentagegeld-Versicherung | Eigene Rücklagen |
|---|---|---|
| Schutz bei kurzem Ausfall | Gut (ab Karenzzeit) | Gut |
| Schutz bei langem Ausfall | Sehr gut (bis Renteneintritt) | Unzureichend |
| Kosten | Laufende Prämie | Keine Prämie, Opportunitätskosten |
| Kapitalverzehr | Keiner | Reserven werden aufgebraucht |
| Sinnvoll ab | Aufbauphase der Praxis | Als Ergänzung immer |
Rücklagen sind als kurzfristiger Puffer sinnvoll, ersetzen aber keine Krankentagegeld-Versicherung für Ausfälle von mehreren Monaten oder Jahren. Schon drei bis sechs Monate Praxisausfall ohne Absicherung können die Existenz gefährden.
Empfehlung für Ärzte
Die optimale Strategie kombiniert beide Elemente: Eine Krankentagegeld-Versicherung mit Karenzzeit von 42 oder 91 Tagen deckt den langen Ausfall ab. Eine Notfallreserve von zwei bis drei Monatsgehältern überbrückt die Karenzzeit. Der Einsatz beider Instrumente minimiert das Risiko optimal.
Ärzteversichert berechnet die optimale Karenzzeit und Tagessatzhöhe für Ihre individuelle Praxissituation.
Weiterführende Quellen:
- BaFin: Krankentagegeldversicherung
- GDV: Krankentagegeld
- Bundesärztekammer: Arbeitsfähigkeit und Krankheit
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