Die Finanzierung einer Praxisgründung oder -übernahme ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben eines niedergelassenen Arztes. Dabei stehen drei wesentliche Kreditgeber zur Wahl: staatliche KfW-Programme, die Hausbank und spezialisierte Ärztebanken.

Kriterien im Überblick

KfW-Kredit: Staatlich gefördertes Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Programm ERP-Gründerkredit oder KfW-Unternehmerkredit. Günstige Zinsen durch Zinsverbilligung, aber komplexer Antragsprozess über Hausbank als Durchleitungsbank.

Hausbank: Bekannte Geschäftsbeziehung, schnelle Entscheidung, Kombination mit KfW-Mitteln möglich. Zinssatz am Kapitalmarkt orientiert, Spielraum durch Verhandlung. Oft fehlende Branchenkenntnis im Heilberuf-Segment.

Spezialisierte Ärztebank (z.B. apoBank): Auf Heilberufe spezialisiert, kennt den Ärztemarkt, bietet maßgeschneiderte Praxiskredite mit branchenüblichen Konditionen und langen Laufzeiten. Höhere Beratungsqualität, aber nicht immer die günstigsten Konditionen.

Direkter Vergleich

KriteriumKfWHausbankÄrztebank
ZinsniveauSehr günstigMarktüblichMarktüblich bis günstig
BranchenkenntnisGeringGeringSehr hoch
AntragsprozessKomplex (über Hausbank)EinfachEinfach bis mittel
LaufzeitenBis 20 JahreBis 15 JahreBis 20 Jahre
TilgungsfreiheitMöglichVerhandelbarStandard

Empfehlung für Ärzte

Die optimale Lösung kombiniert KfW-Mittel (für günstige Zinsen) mit einer Ärztebank als Durchleitungsbank (für Branchenkenntnis und langen Laufzeiten). Praxisgründer sollten mehrere Angebote einholen und dabei sowohl Zins als auch Nebenkonditionen (Tilgungsmodalitäten, Sondertilgungsrechte) berücksichtigen.

Ärzteversichert vernetzt Sie mit erfahrenen Praxisfinanzierungsberatern und prüft, welche Kombination für Ihre Gründungssituation optimal ist.

Weiterführende Quellen:

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