Die Anschaffung medizinischer Geräte stellt Praxisinhaber vor eine grundlegende Finanzierungsentscheidung: Kauf oder Leasing? Beide Varianten haben steuerliche, bilanzielle und liquiditätsbezogene Vor- und Nachteile.
Kriterien im Überblick
Kauf: Gerät geht direkt ins Eigentum der Praxis über. Abschreibung über Nutzungsdauer (steuerliche AfA). Einmalige Kapitalbindung, danach keine laufenden Kosten (außer Wartung). Finanzierbarkeit durch Bankkredit oder aus Eigenmitteln.
Leasing: Nutzungsüberlassung gegen monatliche Rate. Leasingrate vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Gerät verbleibt im Eigentum der Leasinggesellschaft (Operating Lease). Keine Kapitalbindung, regelmäßige Gerätemodernisierung möglich.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Kauf | Leasing |
|---|---|---|
| Liquiditätsbelastung | Hoch (einmalig) | Gering (monatlich) |
| Steuerlicher Vorteil | AfA über Nutzungsdauer | Sofortiger Vollabzug der Rate |
| Eigentum | Praxis | Leasinggesellschaft |
| Modernisierungsflexibilität | Gering | Hoch (bei Laufzeitende) |
| Gesamtkosten | Niedriger (bei Eigenfinanzierung) | Höher (Leasingmarge) |
Bei hohen Investitionssummen (z.B. Ultraschall 30.000 Euro, CT 500.000 Euro) kann Leasing die Liquidität der Praxis erheblich schonen. Bei günstigem Eigenkapital ist der Kauf auf lange Sicht preiswerter.
Empfehlung für Ärzte
Für hochwertige Medizintechnik mit langer Nutzungsdauer (z.B. Röntgenanlage) ist der Kauf mit Bankfinanzierung bei niedrigen Zinsen sinnvoll. Geräte mit schnellem technologischen Wandel (IT-Systeme, KI-Diagnostik) eignen sich besser für Leasing, um Technologiesprünge mitzunehmen.
Ärzteversichert berät zu Elektronik- und Maschinenbruchversicherungen für gekaufte und geleaste Medizingeräte.
Weiterführende Quellen:
- Bundesärztekammer: Praxisfinanzierung
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Investitionsfinanzierung
- KBV: Betriebswirtschaft der Praxis
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