Niedergelassene Ärzte sollten eine Liquiditätsreserve vorhalten, die mindestens drei bis sechs Monatsumsätze abdeckt – bei einer durchschnittlichen Praxis sind das 30.000 bis 100.000 €. Diese Summe sollte täglich verfügbar sein und dennoch nicht renditelos auf dem Girokonto liegen. Tagesgeld und Geldmarktfonds sind die zwei gängigsten Instrumente dafür. Beide haben in der aktuellen Zinslandschaft ähnliche Renditen, unterscheiden sich aber in steuerlichen Details, Risikoprofil und Verwaltungsaufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- Tagesgeld ist sicher (bis 100.000 € durch Einlagensicherung gedeckt), täglich verfügbar und unkompliziert in der Handhabung.
- Geldmarktfonds investieren in kurzlaufende Wertpapiere und bieten oft etwas höhere Renditen, unterliegen jedoch keiner Einlagensicherung.
- Zinserträge auf Tagesgeld und Ausschüttungen aus Geldmarktfonds unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli).
- Für betriebliche Rücklagen einer Praxis ist Tagesgeld oft die einfachere Lösung; Geldmarktfonds eignen sich als Ergänzung für größere Summen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Tagesgeld | Geldmarktfonds |
|---|---|---|
| Rendite (2025/26) | 2,5–3,5 % p.a. | 3,0–3,8 % p.a. |
| Einlagensicherung | Ja (bis 100.000 €) | Nein |
| Verfügbarkeit | Täglich (1–2 Bankarbeitstage) | Täglich bis T+2 |
| Verlustrisiko | Nein | Gering (Kurs kann fallen) |
| Verwaltungsaufwand | Sehr gering | Gering (Fondsverwaltung) |
| Steuerliche Transparenz | Einfach | Komplex (Vorabpauschale) |
Detailvergleich
Sicherheit und Einlagenschutz
Tagesgeld bei einer deutschen oder EU-Bank ist bis 100.000 € pro Person und Institut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt (Einlagensicherungsgesetz). Für Praxisrücklagen über diesem Betrag empfiehlt sich eine Verteilung auf mehrere Banken. Geldmarktfonds sind Sondervermögen – das Kapital ist im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft geschützt, aber Kursverluste sind nicht ausgeschlossen.
Rendite und Zinsentwicklung
Die Rendite beider Instrumente hängt eng am EZB-Leitzins. In einer Zinssenkungsphase reagieren Geldmarktfonds schneller nach unten als Tagesgeld mit festem Angebotszins. Bei langfristiger Betrachtung über einen Zinszyklus nivellieren sich die Unterschiede weitgehend.
Steuern und Buchhaltung
Zinsen auf betrieblichem Tagesgeld sind Betriebseinnahmen und unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Bei thesaurierenden Geldmarktfonds gilt die Vorabpauschale nach § 16 InvStG, die den buchhalterischen Aufwand leicht erhöht. Für Einzelunternehmen (Einzelpraxis) ist Tagesgeld daher oft steuerlich transparenter.
Wann ist welche Option besser?
Tagesgeld empfiehlt sich für Praxen, die einfache Verwaltung und maximale Einlagensicherheit bevorzugen, und für Reserven bis 100.000 €.
Geldmarktfonds sind sinnvoll als Ergänzung für größere Beträge über der Einlagensicherungsgrenze und für Ärzte, die einen Teil ihrer Liquidität mit etwas höherer Renditeerwartung anlegen wollen, ohne Kursrisiken zu scheuen.
Fazit
Für die Praxisliquiditätsreserve sind beide Instrumente geeignet. Ärzteversichert empfiehlt eine pragmatische Kombination: drei Monatsreserven auf Tagesgeld, weitere Reserven in einem Geldmarktfonds. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium – Abgeltungsteuer und Kapitalerträge
- BaFin – Einlagensicherung
- KBV – Praxisliquidität und Finanzen
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