Immer mehr Ärzte entscheiden sich für eine Locum-Tenens-Tätigkeit als freiberufliche Vertretungsärzte. Die Alternative ist die klassische Festanstellung. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile, die von der Lebensphase und persönlichen Prioritäten abhängen.

Kriterien im Überblick

Locum Tenens (Vertretungsarzt): Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Krankheitsvertreter oder Urlaubsvertretung. Hohes Stundenhonorar (60 bis 150 Euro/Stunde), freie Zeiteinteilung. Kein Bestandsschutz, selbst für Absicherung und Altersvorsorge verantwortlich.

Festanstellung: Planbare Einkünfte, Kündigungsschutz, betriebliche Sozialleistungen (Urlaubsgeld, bAV, Fortbildungsbudget). Geringere Stundenverdienstrate, aber verlässlichere Gesamteinkünfte.

Direkter Vergleich

KriteriumLocum TenensFestanstellung
StundenhonorarHoch (60 bis 150 €)Tariflich (40 bis 80 €)
SozialleistungenSelbst finanziertVom Arbeitgeber
FlexibilitätSehr hochGering
AbsicherungSelbst verantwortlichTeilweise durch Arbeitgeber
AltersvorsorgeVersorgungswerk (freiwillig)TV-Ärzte Versorgungswerk

Der scheinbare Gehaltsvorteil des Locum Tenens schmilzt, wenn man Urlaub, Krankheitstage, Altersvorsorgebeiträge und Sozialversicherung selbst finanziert. Ein sorgfältiger Netto-Netto-Vergleich ist unbedingt nötig.

Empfehlung für Ärzte

Locum Tenens eignet sich besonders für Ärzte in Übergangs- oder Neuorientierungsphasen, für Rückkehrer aus Elternzeit oder für Ärzte mit gezieltem Zeitsouveränitätsbedarf. Für langfristige Karriereplanung mit Facharztweiterbildung und Altersvorsorge ist die Festanstellung in der Regel vorteilhafter.

Ärzteversichert berät Locum-Tenens-Ärzte zu Berufshaftpflicht, BU und optimaler Altersvorsorge in freier Tätigkeit.

Weiterführende Quellen:

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