Immer mehr Ärzte entscheiden sich für eine Locum-Tenens-Tätigkeit als freiberufliche Vertretungsärzte. Die Alternative ist die klassische Festanstellung. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile, die von der Lebensphase und persönlichen Prioritäten abhängen.
Kriterien im Überblick
Locum Tenens (Vertretungsarzt): Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Krankheitsvertreter oder Urlaubsvertretung. Hohes Stundenhonorar (60 bis 150 Euro/Stunde), freie Zeiteinteilung. Kein Bestandsschutz, selbst für Absicherung und Altersvorsorge verantwortlich.
Festanstellung: Planbare Einkünfte, Kündigungsschutz, betriebliche Sozialleistungen (Urlaubsgeld, bAV, Fortbildungsbudget). Geringere Stundenverdienstrate, aber verlässlichere Gesamteinkünfte.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Locum Tenens | Festanstellung |
|---|---|---|
| Stundenhonorar | Hoch (60 bis 150 €) | Tariflich (40 bis 80 €) |
| Sozialleistungen | Selbst finanziert | Vom Arbeitgeber |
| Flexibilität | Sehr hoch | Gering |
| Absicherung | Selbst verantwortlich | Teilweise durch Arbeitgeber |
| Altersvorsorge | Versorgungswerk (freiwillig) | TV-Ärzte Versorgungswerk |
Der scheinbare Gehaltsvorteil des Locum Tenens schmilzt, wenn man Urlaub, Krankheitstage, Altersvorsorgebeiträge und Sozialversicherung selbst finanziert. Ein sorgfältiger Netto-Netto-Vergleich ist unbedingt nötig.
Empfehlung für Ärzte
Locum Tenens eignet sich besonders für Ärzte in Übergangs- oder Neuorientierungsphasen, für Rückkehrer aus Elternzeit oder für Ärzte mit gezieltem Zeitsouveränitätsbedarf. Für langfristige Karriereplanung mit Facharztweiterbildung und Altersvorsorge ist die Festanstellung in der Regel vorteilhafter.
Ärzteversichert berät Locum-Tenens-Ärzte zu Berufshaftpflicht, BU und optimaler Altersvorsorge in freier Tätigkeit.
Weiterführende Quellen:
- Bundesärztekammer: Vertretungsarzt und Freiberuflichkeit
- KBV: Honorararzt und Vertretung
- GDV: Berufshaftpflicht freiberufliche Ärzte
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