Der Locum Tenens – der Vertretungsarzt auf Honorarbasis – hat in Deutschland in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Statt in einem festen Arbeitsverhältnis tätig zu sein, arbeiten diese Ärzte zeitlich begrenzt für verschiedene Kliniken oder Praxen und werden auf Stundenbasis vergütet. Im Vergleich zur klassischen Festanstellung bietet das Modell höhere kurzfristige Einkünfte, aber auch größere Eigenverantwortung bei Versicherung und Altersvorsorge.
Das Wichtigste in Kürze
- Honorarärzte erzielen in der Regel 70–120 € pro Stunde, deutlich mehr als der tarifliche Stundenlohn festangestellter Ärzte.
- Der Locum ist selbst für Berufshaftpflicht, Krankenversicherung und Altersvorsorge zuständig.
- Festangestellte Ärzte genießen Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.
- Die Scheinselbstständigkeitsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist bei Locum-Tätigkeit ein reales Risiko.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Locum Tenens (Honorararzt) | Festanstellung |
|---|---|---|
| Bruttostundenlohn | 70–120 € | 35–55 € (tariflich) |
| Krankenversicherung | Selbst zu organisieren | Vom Arbeitgeber (hälftig) |
| Berufshaftpflicht | Selbst abzuschließen | Oft vom Arbeitgeber |
| Altersvorsorge | Eigenverantwortlich | Versorgungswerk (AG-Anteil) |
| Urlaubsanspruch | Keiner (Eigenplanung) | Gesetzlich (20+ Tage) |
| Scheinselbstständigkeitsrisiko | Hoch | Entfällt |
Detailvergleich
Einkommensstruktur und Steuern
Honorarärzte rechnen als Freiberufler ab (§ 18 EStG). Das höhere Stundenhonorar ist verlockend, muss aber alle Sozialabgaben, Versicherungskosten und Ausfallzeiten decken. Bei Vollauslastung kann das Jahresbrutto eines Locums deutlich über dem eines Oberarztes liegen – doch Urlaubsphasen, Weiterbildungszeiten und Krankheit gehen voll zu Lasten des Einkommens.
Versicherungsschutz
Festangestellte Ärzte sind über den Arbeitgeber berufshaftpflichtversichert und in die Unfallversicherung eingebunden. Locums müssen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung vorweisen – Kliniken verlangen diese in der Regel als Voraussetzung. Ärzteversichert empfiehlt, den Deckungsumfang auf mindestens 3 Mio. € pro Schadenfall zu setzen.
Altersvorsorge und Rentenanspruch
Festangestellte Ärzte zahlen automatisch in das ärztliche Versorgungswerk ein (Pflichtbeitrag, hälftig vom Arbeitgeber getragen). Locum-Ärzte sind selbst für ihre Rentenabsicherung verantwortlich – was höhere Disziplin und eigene Einzahlungen in das Versorgungswerk erfordert.
Wann ist welche Option besser?
Locum Tenens eignet sich für Ärzte in der Übergangsphase (z. B. vor Niederlassung oder nach Klinik-Auszeit), für Spezialisten mit gefragten Fähigkeiten und für Mediziner, die maximale Flexibilität priorisieren.
Festanstellung ist die bessere Wahl für Ärzte, die Planungssicherheit, Karrierepfade in der Klinik und umfassenden sozialen Schutz bevorzugen.
Fazit
Wer als Locum tätig ist, muss sich aktiv um Versicherung und Vorsorge kümmern – und dies sollte systematisch und nicht zufällig erfolgen. Ärzteversichert hilft dabei, den passenden Versicherungsschutz für Honorarärzte zusammenzustellen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Scheinselbstständigkeit
- Bundesärztekammer – Honorarärzte
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
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