Arztpraxen sind auf teure Technik angewiesen. Bei Schäden stellt sich die Frage: Maschinenbruch- oder Elektronikversicherung? Beide Policen schützen unterschiedliche Geräteklassen und Schadensursachen.

Kriterien im Überblick

Maschinenbruchversicherung: Schützt Maschinen und mechanisch-technische Geräte vor Schäden durch Konstruktionsfehler, Materialversagen, Bedienungsfehler, höhere Gewalt und Fremdkörper. Typisch für Geräte ohne wesentliche Elektronik (Kompressoren, Sterilisatoren, mechanische Behandlungsstühle).

Elektronikversicherung: Schützt elektronische und elektrische Geräte vor Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler und äußere Einflüsse. Typisch für Diagnostikgeräte, IT-Systeme, EKG-Geräte, Ultraschall.

Direkter Vergleich

KriteriumMaschinenbruchversicherungElektronikversicherung
ZielgeräteMechanische Geräte, AnlagenElektronische Geräte
Innere SchädenJaJa
BedienungsfehlerJaJa
Feuer/SturmNein (Sachversicherung)Nein (Sachversicherung)
Typische PraxisgeräteAutoklaven, KompressorenUltraschall, EKG, PC

Moderne Medizingeräte kombinieren Mechanik und Elektronik, was die Abgrenzung schwierig macht. Eine doppelte Versicherung (sowohl Maschinenbruch als auch Elektronik) ist für Hybridgeräte manchmal sinnvoll, um alle Schadensursachen abzudecken.

Empfehlung für Ärzte

Praxisinhaber sollten ihre Geräteliste nach dem Schwerpunkt (mechanisch vs. elektronisch) aufteilen und entsprechend versichern. Für gemischte Geräte empfiehlt sich eine Beratung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Versicherungsmakler, der die optimale Kombination beider Policen ermittelt.

Ärzteversichert prüft Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Deckungslücken bei Praxistechnik.

Weiterführende Quellen:

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