Wer als Arzt Praxisräume anmietet, muss dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit von drei bis sechs Monatsmieten leisten. Bei einer Praxismiete von 3.000 € monatlich sind das 9.000–18.000 €. Drei Kautionsformen stehen zur Wahl: Barkaution, Bürgschaft (Mietkautionsversicherung) und verzinstes Kautionskonto. Die Wahl beeinflusst die Liquidität des Praxisstarts erheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Barkaution bindet Liquidität vollständig – das Geld steht für die Praxisanlaufphase nicht zur Verfügung.
  • Eine Mietkautionsbürgschaft (Versicherung) kostet jährlich ca. 3–5 % der Kautionssumme, schont aber die Liquidität.
  • Das Kautionskonto legt die Kaution verzinst an; der Betrag bleibt gebunden, wirft aber Zinserträge ab.
  • Vermieter bevorzugen meist Barkaution oder Bankbürgschaft – Versicherungsbürgschaften werden nicht überall akzeptiert.

Vergleichstabelle

KriteriumBarkautionBürgschaft/VersicherungKautionskonto
LiquiditätsbelastungHochKeineHoch
Jährliche KostenKeine3–5 % der KautionssummeKeine
ZinserträgeNeinNeinGering (variabel)
Akzeptanz beim VermieterSehr hochMittelHoch
Steuerliche AbsetzbarkeitNeinBürgschaftsgebühr: JaNein
FlexibilitätGeringHochGering

Detailvergleich

Barkaution: Klassisch und sicher für Vermieter

Die Barkaution wird auf ein vom Vermieter separat geführtes Kautionskonto eingezahlt und nach Vertragsende (abzüglich etwaiger Schäden) zurückerstattet. Für den Arzt bedeutet das: Kapital in Höhe von oft 10.000–20.000 € ist für Jahre gebunden. In der Praxisgründungsphase, wo jeder Euro zählt, ist das ein erheblicher Nachteil.

Bürgschaft / Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherungen übernehmen die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter gegen eine jährliche Prämie. Bei 15.000 € Kaution und 5 % Gebühr kostet das 750 € pro Jahr. Über fünf Jahre summiert sich das auf 3.750 € – der Gegenwert des nicht gebundenen Kapitals kann bei guter Anlage höher sein. Nicht alle Vermieter akzeptieren diese Form.

Kautionskonto: Gebunden, aber verzinst

Das klassische Kautionskonto ist ein auf den Mieter lautendes, verpfändetes Sparbuch oder Festgeldkonto. Die Zinserträge gehören dem Mieter und werden am Ende zurückgezahlt. Steuerlich sind die Zinserträge als Kapitaleinnahmen zu versteuern.

Wann ist welche Option besser?

Barkaution ist die unkomplizierteste Lösung und wird von allen Vermietern akzeptiert – für Ärzte mit ausreichend Startkapital die pragmatischste Wahl.

Bürgschaft empfiehlt sich für Praxisgründer mit eng kalkuliertem Finanzplan, die jede verfügbare Liquidität in die Praxisausstattung stecken wollen.

Kautionskonto ist ein guter Kompromiss, wenn die Liquidität vorhanden ist und man gleichzeitig von Zinserträgen profitieren möchte.

Fazit

Wer als Arzt Praxisräume anmietet, sollte frühzeitig die bevorzugte Kautionsform mit dem Vermieter abstimmen. Ärzteversichert empfiehlt, die Kautionsverpflichtung in die Gesamtfinanzierungsplanung für die Praxisgründung einzubeziehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen

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