Wer eine Arztpraxis mietet, muss dem Vermieter eine Mietkaution stellen. Die häufigsten Formen sind Barkaution, Bankbürgschaft und Kautionskonto. Dieser Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft Praxisgründern bei der Wahl.

Kriterien im Überblick

Barkaution: Zahlung eines Geldbetrags (max. drei Nettokaltmieten) auf ein gesondertes Kautionskonto beim Vermieter. Einfach, aber Kapitalbindung ohne wesentlichen Zinsertrag.

Bankbürgschaft: Bank garantiert dem Vermieter die Mietkaution als Bürgschaft. Kein Kapitaleinsatz, aber Bankgebühren (ca. 1 bis 2% p.a.). Liquiditätsschonend, besonders für kapitalbedürftige Praxisgründer.

Kautionskonto (eigenes): Mieter legt die Kaution auf einem eigenen Konto an und verpfändet es an den Vermieter. Zinserträge verbleiben beim Mieter, Kapital ist sicher.

Direkter Vergleich

KriteriumBarkautionBürgschaftKautionskonto
KapitalbindungHochKeineHoch
KostenKeine laufenden1 bis 2% BürgschaftsprovisionKeine
ZinserträgeBeim VermieterKeineBeim Mieter
FlexibilitätMittelHochMittel
AufwandGeringMittelGering

Bei einer Mietkaution von 15.000 Euro kostet die Bankbürgschaft bei 1,5% Provision 225 Euro jährlich. Demgegenüber kann das eigene Kautionskonto bei 3% Tagesgeld 450 Euro Zinsen abwerfen, was das Kautionskonto zur wirtschaftlich besten Lösung macht.

Empfehlung für Ärzte

Praxisgründer mit engem Kapitalrahmen profitieren von der Bankbürgschaft, da kein Eigenkapital gebunden wird. Praxen mit ausreichend Liquidität sollten das Kautionskonto bevorzugen, um Zinserträge zu behalten. Bei großen Praxisflächen mit hoher Kaution lohnt sich ein Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung.

Ärzteversichert berät zu Praxismietverträgen und passenden Versicherungskonzepten für angemietete Praxisräume.

Weiterführende Quellen:

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