Ärzte, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen, haben heute zwei Hauptoptionen: die klassische Einzelpraxis-Neugründung oder die Gründung eines MVZ. Beide Modelle unterscheiden sich erheblich in Investitionsbedarf, rechtlichen Anforderungen und Potenzial.
Kriterien im Überblick
MVZ-Gründung: Ermöglicht mehrere Fachärzte unter einem Dach, angestellte Ärzte möglich, GmbH-Struktur häufig. Höhere Bürokratie (Zulassungsausschuss, gesellschaftsrechtliche Anforderungen), aber auch höheres Skalierungspotenzial. Mindestens zwei Ärzte verschiedener Fachgebiete oder ein Arzt als GmbH.
Praxisneugründung: Einzelperson oder Berufsausübungsgemeinschaft, direktere Zulassung. Niedrigere Anfangsinvestition in Verwaltung, aber volle unternehmerische Verantwortung allein. Flexibler in der Alltagsgestaltung.
Direkter Vergleich
| Kriterium | MVZ-Gründung | Praxisneugründung |
|---|---|---|
| Mindestinvestition | Hoch (Gesellschaftsgründung) | Mittel |
| Anzahl Ärzte | Mindestens 2 | Auch als Einzelperson |
| Rechtliche Komplexität | Hoch | Mittel |
| Skalierbarkeit | Sehr hoch | Begrenzt |
| Haftung | Gesellschaft trägt Haftung | Arzt persönlich |
| Investoren möglich | Ja | Nein (nur Ärzte) |
Ein MVZ kann mit der Zeit zu einer wesentlich größeren Struktur wachsen und ist durch die Anstellungsmöglichkeit für Ärzte skalierbarer als eine Einzelpraxis.
Empfehlung für Ärzte
Ärzte, die langfristig eine größere medizinische Einheit aufbauen oder mehrere Fachbereiche bündeln wollen, sollten das MVZ von Anfang an planen. Für den direkten Einstieg in die Selbstständigkeit mit überschaubarem Risiko ist die Praxisneugründung der einfachere Weg.
Ärzteversichert unterstützt bei der Absicherung beider Gründungsmodelle, von der Berufshaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für MVZ-Geschäftsführer.
Weiterführende Quellen:
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