Wer sich als Arzt selbstständig machen will, steht vor einer grundlegenden Entscheidung: Klassische Einzelpraxis aufbauen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen? Beide Modelle bieten unterschiedliche Möglichkeiten zur fachlichen Breite, Haftungsstruktur und wirtschaftlichen Skalierung – und erfordern teils sehr unterschiedliche Investitionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einzelpraxis ist das einfachere Modell mit geringerem Aufwand bei Zulassung und Verwaltung, aber begrenzteren Wachstumsmöglichkeiten.
- Das MVZ ermöglicht die Anstellung mehrerer Ärzte, sektorübergreifende Versorgung und strukturierte Expansionsstrategie.
- MVZ werden als GmbH oder gGmbH geführt, was haftungsrechtliche Vorteile bietet.
- Der Gründungsaufwand für ein MVZ ist deutlich höher: Gesellschaftsvertrag, KV-Zulassung als Einrichtung und mehr bürokratische Anforderungen.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Praxisneugründung | MVZ-Gründung |
|---|---|---|
| Rechtsform | Einzelunternehmen/GbR | GmbH/gGmbH |
| Haftung | Persönlich | Auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Anzahl Ärzte | 1 (+ Angestellte) | 2+ (mind. 2 Kassenzulassungen) |
| KV-Zulassung | Als Arzt | Als Einrichtung (MVZ) |
| Investitionsbedarf | 100.000–300.000 € | 200.000–600.000 € |
| Wachstumspotenzial | Begrenzt | Hoch (Expansion, Filialen) |
| Verkäuflichkeit | Praxiswert erzielbar | Unternehmensanteil veräußerbar |
Detailvergleich
Rechtsform und Haftung
Die Einzelpraxis ist steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit ohne Haftungsbeschränkung. Das MVZ als GmbH trennt Betriebs- und Privatvermögen – ein erheblicher Vorteil bei wirtschaftlichen Risiken. Allerdings fallen für GmbHs Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen an.
Zulassungsverfahren und Bürokratie
Die Neuzulassung als Einzelarzt in einem Plangebiet ist an Versorgungsaufträge und die Zulassungsausschüsse der KV gebunden. Ein MVZ benötigt zusätzlich eine Institutszulassung. Die Gründung eines MVZ erfordert mehr Vorlauf (Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Handelsregistereintrag) und rechtliche Beratung.
Expansion und Unternehmensführung
Ein MVZ kann durch Anstellung weiterer Ärzte wachsen, ohne dass jeder Einzelne einen eigenen Kassensitz benötigt. Filialstrukturen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine professionalisierte Verwaltung machen das MVZ zum Vorzugsmodell für ambitionierte Praxisunternehmer.
Wann ist welche Option besser?
Praxisneugründung ist ideal für Ärzte, die eine überschaubare Einzelpraxis aufbauen wollen, keine Partner mitbringen und administrative Komplexität meiden.
MVZ-Gründung empfiehlt sich für Ärzte mit unternehmerischem Ambitionsniveau, die mehrere Fachrichtungen bündeln, Personal anstellen und skalieren wollen.
Fazit
Beide Modelle sind erfolgreiche Wege in die Selbstständigkeit – die Wahl hängt von Persönlichkeit, Kapital und Wachstumsambitionen ab. Ärzteversichert empfiehlt eine sorgfältige Businessplan-Erstellung und eine Beratung durch KV und Steuerberater vor der Entscheidung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV – MVZ-Gründung und Zulassung
- Bundesärztekammer – Strukturen der Niederlassung
- Bundesfinanzministerium – GmbH-Besteuerung
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