Die Notfallversorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten ist eine gesetzliche Pflicht aller Vertragsärzte. Wie dieser Notdienst organisiert wird, ob über die KV oder eigenständig, hängt von Region und Fachgebiet ab.
Kriterien im Überblick
KV-Notdienst: Die Kassenärztliche Vereinigung organisiert den Bereitschaftsdienst zentral, oft über Bereitschaftsdienstzentren (BDZ). Niedergelassene Ärzte werden planmäßig eingeteilt. Vergütung nach festgelegtem KV-Satz. Entlastung durch Bündelung.
Eigener Bereitschaftsdienst: In manchen Bereichen noch möglich: Praxis hat eigene Telefonnummer für Notfälle und nimmt Patienten auch außerhalb der Sprechstunden an. Mehr Kontrolle, direkte Patientenbindung, aber höhere persönliche Belastung.
Direkter Vergleich
| Kriterium | KV-Notdienst | Eigener Dienst |
|---|---|---|
| Planungsaufwand | Gering (KV übernimmt) | Hoch |
| Vergütung | Nach KV-Satz | GOÄ/EBM direkt |
| Zeitbelastung | Planmäßig | Variabel |
| Rechtliche Pflicht | Immer | Zusätzlich möglich |
| Patientenbindung | Gering | Hoch |
Die Befreiung vom KV-Notdienst ist unter bestimmten Umständen möglich, z.B. bei Alter über 60, Behinderung oder aus anderen wichtigen Gründen. Die Bedingungen sind KV-regional unterschiedlich.
Empfehlung für Ärzte
Die meisten niedergelassenen Ärzte nehmen am KV-Notdienst teil, da dies die rechtliche Pflicht bei gleichzeitig geringerem Organisationsaufwand erfüllt. Ärzte mit ausgeprägter Patientenbindung können zusätzlich einen eigenen Bereitschaftsdienst anbieten, was jedoch klare Grenzen und Vertretungsregelungen erfordert.
Ärzteversichert berät zu Berufshaftpflicht und Absicherung auch für Notdienst-Einsätze.
Weiterführende Quellen:
- KBV: Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung
- Bundesärztekammer: Notfallversorgung
- KV-Regional: Bereitschaftsdienstordnung
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